Am 10.10.2013 16:28, schrieb [email protected]:
Störerhaftung und Abmahnschwachsinn noch um einiges komplizierter als in
Österreich. Soweit ich weiß, ist das bei uns einfacher: Wenn jemand im
Internet gegen das Gesetz verstößt, kann ein Richter bei einer
Strafandrohung von über 5 Jahren Gefängnis die Herausgabe von
identifizierenden Daten vom Provider verlangen, sofern diese nicht
ohnehin öffentlich sind (z.B. whois db) [Kann mich auch irren,
jedenfalls bin ich mir ziemlich sicher, das


Solange die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht geklärt sind, braucht man sich um die technischen Details nicht zu kümmern.

Wie machen das die gewerblichen Anbieter von gratis WLAN?

sgE

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