Hallo Liste!

Anbei die Entwürfe der RTR Verordnung über die (vereinfacht gesagt:) Einmeldepflicht von Kabel- und Leitungswegen (umfasst sind davon auch Antennenmasten und Antennen).

Zur Beachtung insbesondere § 1 Abs 2 Z 1, der auf § 3 Z 2 und § 17 TKG 2003 verweist.
https://www.rtr.at/de/inf/Konsult_RVON_3_2015/RVON_3_15_ZIS-EinmeldeV_Konsultation.pdf
https://www.rtr.at/de/inf/Konsult_RVON_3_2015/RVON_3_15_Erlaeuterungen_ZIS-EinmeldeV_Konsultation.pdf

Die eventuell relevanten Bestimmungen beziehen sich auf Unternehmer: Einmeldung und Einsichtnahme.

Interessierte Parteien sind bis 10.03.2016 zur Stellungnahme aufgefordert https://www.rtr.at/de/inf/Konsult_RVON_3_2015

Vielleicht interessiert es den einen oder den anderen Mitleser hier.

LG
Erich

<<attachment: erich.vcf>>

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