Hallo Adi, Ich schließe mich meinen Vorredner*in (Pascal, Maria und Thomas) an.
Ich unterstütze diesen Vorschlag zur Statutenänderung _nicht_. Begründung: (teilweise wurden die Punkte schon erwähnt) - Zitat: "Einschränkung der Produktivität im Vorstand"-- Wie soll man das erkennen? Ist das nicht nur eine subjektive Wahrnehmung? -- Vorstandsmitglieder einigen sich auf einen Arbeitsablauf, z.b. in x-Wochen Anträge bearbeitet/beantwortet werden. Diesen Satz in den Statuten zu schreiben ist meiner Meinung nach nicht Aufgabe der Statuten und hat dementsprechend dort nichts zu suchen.
- Zitat: "aktiv [..] das Gespräch suchen" + "verbindlich"-- Die Kombination ist interessant. Wenn Person A "aktiv" das Gespräch sucht, aber Person B nicht antwortet bzw. abblockt (aus welchen Gründen auch immer), wurde die Vereinbarung dann eingehalten oder gebrochen. - Kurz gesagt: Gehört nicht in die Statuten und auch nicht in den Arbeitsablauf des Vorstands, erzeugt dort nur Druck und schlechte Arbeitsatmosphäre .
- Zitat: "Vorstandsmitglied von mindestens 30% des Vorstandes bzw. 2 Personen im Vorstand von ihrer Funktion enthoben werden" -- 30% ist viel zu wenig. mindestens 75% gehören da meiner Meinung nach hin. (Soll auch Vorstandsmitglieder vor Willkür schützen) -- Enthebungen eines Vorstandsmitglied kann (soweit ich weiß) entweder durch (ordentliche oder außerordentliche) GV oder durch einen Vorstandsbeschluss stattfinden. Und falls es da einen Vorfall gibt, die eine Abstimmung durch GV benötigt, wird die Vorstandsarbeit entweder für diesen Zeitraum (~2Wochen) unterbrochen oder einen sofortigen Ersatzmitglied eingesetzt. (p.s.: Dafür gibts Stellvertreter-Positionen) - (Quelle: https://www.experto.de/praxistipps/so-koennen-sie-den-vorstand-ihres-vereins-entlassen.html -> Achtung! Deutsche Website, maybe andere Vereinsgesetze gültig)
Wie gesagt sind nur meine Gedanken dazu. Gruß, manp Am 20.05.2021 um 16:35 schrieb Pascal Ott:
Hallo Adi, Ich kann diesen Vorschlag leider auch nicht unterstützen, wie wohl ich dein Anliegen verstehe. Das was du mit getroffener Vereinbarung beschreibst ist im Prinzip ein Beschluss des Vorstandes. Begründung: Mit deiner Methode könnten 3 Vorstandsmitglieder, sofern der Vorsitzende dabei ist, immer die anderen Mitglieder rauswerfen und damit die Entscheidungen des höchsten Gremiums (Generalversammlung) im Verein einfach umgehen. Ich als Mitglied hätte ein Problem damit, wenn 3 Personen die GV umgehen könnten. Das wäre nämlich in etwa so, als ob die Mehrheit im Parlament die Opposition rauswerfen könnte. Ich glaube aus denselben Gründen, die Vereinspolizei würde daher diese Statuten auch nicht anerkennen. Und es gibt eine korrekte Vorgehensweise in den Statuten, die dieses Problem abdecken würden. Thomas hat das gut beschrieben. LG PascalAm 20.05.2021 um 14:00 schrieb Thomas Käfer <[email protected]>: Hallo Adi! Falls eine Diskussion deines Vorschlags im Vorfeld der Generalversammlung gewünscht ist, hier mein Beitrag: Wenn der Vorstand fehlende Effektivität in sich feststellt, sollte dieser eine außerordentliche Generalversammlung mit Neuwahlen einberufen. Unliebsame Vorstandsmitglieder zu entfernen, ohne die Vereinsöffentlichkeit dazu zu Wort kommen zu lassen, halte ich für undemokratisch. Daher unterstütze ich deinen Antrag nicht. LG, Thomas Am Do., 20. Mai 2021 um 10:48 Uhr schrieb Adi Marvillo <[email protected]>:Hallo alle, Ich möchte eine Abstimmung um Ergänzung der FF-Vereinsstatuten vorschlagen - neuer Absatz der Vereinsstatuten in §11 als Abs 7. Inhalt: Bei Einschränkung der Produktivität im Vorstand haben die Vorstandsmitglieder aktiv miteinander das Gespräch zu suchen, um einen Konsens über das zukünftige Vorgehen in der aktuellen Vorstandskonstellation zu finden - die getroffenen Vereinbarungen sind für alle Vorstandsmitglieder verbindlich. Sollte das Gespräch mit einem Vorstandsmitglied nicht möglich sein oder die getroffene Vereinbarung von diesem missachtet werden, so kann dieses Vorstandsmitglied von mindestens 30% des Vorstandes bzw. 2 Personen im Vorstand von ihrer Funktion enthoben werden. In dem Fall muss gleichsam §11 Abs 2 ein Ersatz des betreffenden Vorstandsmitglieds kooptiert werden. Begründung: Die Personen, die den Antrag einbringen die/den Betreffende/-n auszuschließen sind mindestens 30% bzw. 2 Personen des Vorstandes, somit ist der Willkür einzelner Personen schon eine Grenze gesetzt. Ich gehe davon aus, dass im Vorstand niemand jemand anderem etwas böses will und halte es trotzdem für wichtig, dass der Vorstand eine Handhabe hat, wenn er merkt, dass eine produktive Vorstandsarbeit mit einem der Vorstandsmitglieder nicht möglich ist. Dies ist ein Minderheitenrecht und soll es vereinfachen produktiv arbeiten zu können. Bei so etwas macht es IMO keinen Sinn etwaige Hürden einzubauen - entweder es funktioniert, oder es funktioniert nicht - dann muss man sich generell die Frage stellen, ob man im Verein alles richtig macht. Lg Adi -- Wien mailing list [email protected] https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/wien-- Discuss mailing list [email protected] https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/discuss
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