Hallo Dortmunder Community,

bin gerade über die "Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 27.06.2008"
gestoßen [1].

Dort steht in § 2 Abs. 2, Satz 2 (naja... Semikolon), dass eine
Ausarbeitung der Grenzbeschreibung der Stadtbezirke Teil der
Satzung ist. Angefügt ist nur die grobe Fassung nach Satz 3.

Wenn also jemand die genauen Stadtbezirke haben möchte, muss er
sich auf den Weg zu einer Auslagestelle machen und dort den
Grenzverlauf notieren. Dieser fällt unter § 5 Absatz 1 UrhG
und ist daher für uns frei verwendbar.

Grüße
Tobias
_______________________________________________
Dortmund mailing list
[email protected]
http://lists.openstreetmap.de/mailman/listinfo/dortmund

Antwort per Email an