Hallo Dortmunder Community, bin gerade über die "Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 27.06.2008" gestoßen [1].
Dort steht in § 2 Abs. 2, Satz 2 (naja... Semikolon), dass eine Ausarbeitung der Grenzbeschreibung der Stadtbezirke Teil der Satzung ist. Angefügt ist nur die grobe Fassung nach Satz 3. Wenn also jemand die genauen Stadtbezirke haben möchte, muss er sich auf den Weg zu einer Auslagestelle machen und dort den Grenzverlauf notieren. Dieser fällt unter § 5 Absatz 1 UrhG und ist daher für uns frei verwendbar. Grüße Tobias _______________________________________________ Dortmund mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.de/mailman/listinfo/dortmund
