Ralf Christmann schrieb:
Zu GIS-Datenbeständen: Die basieren auf der ALK. Diese Datenbasis darf
> nicht so ohne weiteres an Dritte weiter gegeben werden.

Solange keine ALB-Daten angebunden sind, liegt nur der Schutz des
VermKatG NRW drauf. Da ihr Urheber der ALK, ATKIS und Grundkarte seid,
dürft ihr eigentlich damit machen, was ihr wollt.

Die Grundkarte haben ja schon mehrere Kommunen freigegeben, z.B.
Dortmund. Für OSM ist diese zu 90% ausreichend.
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