Arnd Baecker schrieb: > Unabhaengig von der Frage, ob man die Fotografie der Tafel mit Karte > irgendwo hochladen darf: > Darf man die Informationen der Tafel (Wanderwegbezeichungen, > Wegmarkierungen, Hoehenangaben, ...) in die Datenbank eintragen? > Zum Teil gibt es ja sogar Wanderparkplaetze mit Tafeln > die ein Nachdruck der Boehm-Karten sind! ...
Also meiner rechtsfundamentlosen Meinung nach, sind alle Informationen, die ich einem öffentlichen Infopunkt entnehme öffentlich. Das heißt ich wüsste keinen Grund, warum ich diese Informationen nicht auf eine andere Art und Weise der Öffentlichkeit zugänglich machen darf. Das zählt für mich eigentlich wie ein Straßenschild, was irgendwo rumsteht. Die Kartenbasis ist mir eigentlich dabei egal (Böhmkarte oder nicht), da ich ja für die Veröffentlichung nicht verantwortlich bin, sondern der, der das Schild dort aufgestellt hat. > ((Oder muss man sich darauf zurueckziehen, Leute zu fragen, > wie die Wege heissen? (Wo die dann diese Info wiederum haben...;-) )) lol - das wär als dürfte man als Mapper nie wieder in irgendwelche fremden Karten gucken, weil dann alle Infos die man dadurch erhält abgeleitete Werke sind. Aber wie gesagt - Recht ist ja auch immer was anderes als gerecht, bzw. was der normale Menschenverstand so sagt. Grüße Christoph
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