Die Einschätzung, dass wir die amtlichen Luftbilder für OSM benutzen dürfen, ist falsch, behaupte ich jetzt mal. OSM ist ja keine Behörde oder etwas in der Richtung, und daher gilt das SächsGDIG nicht (§3). Ein daraus hergeleitetes Nutzungsrecht für OSM ist also unzutreffend. Ich werde mal auf der Talk-Seite die Fakten zusammentragen.

Holger


Am 09.03.2011 15:54, schrieb malenki:
Markus Funke schrieb:

Interessant, das klingt auf einmal ganz anders als noch vor sagen wir
einem Jahr.
Dennoch würde ich vor der Nutzung durch OSM ein offizielles OK haben
wollen...

Hat sich da schonmal/nochmal jemand drum gekümmert? Wer hatte bisher
Kontakt mit denen?

Wie wäre es, den Bearbeiter der Wiki-Seite zu kontaktieren?
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Special:EmailUser/Shahmann

hth
malenki

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