Hm, der Sinn der Sache ergibt sich aus der Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden.

Gruß Dieter


§ 14
Vorschriften zum Anbringen von Hausnummern
(1) Vom Hauseigentümer ist jedes zur selbstständigen Nutzung bestimmte Gebäude unverzüglich mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern und kleingeschriebenen Buchstaben zu versehen. Für die Zahlen wird eine Mindesthöhe
von 65 mm und für die Buchstaben eine Mindesthöhe von 50 mm vorgeschrieben.
(2) Die Hausnummern sind spätestens an dem Tag, an dem die Nutzung des Gebäudes
beginnt, anzubringen.
(3) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche und falsche Hausnummern sind unverzüglich zu ersetzen. Die Hausnummern sind in einer Höhe von max. 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite befindet, an der dem Grundstückszugang
nächstgelegenen Gebäudeseite anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße
zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückseingang angebracht werden.

Darf ich hier an dieser Stelle nochmal genau nachfragen?

Was ist, wenn es vor Ort ein Haus gibt und im Themenstadtplan diesem Haus eine 
Hausnummer zugeordnet ist,
aber sich vort Ort kein Schildchen finden lässt?

Tragen wir das dann trotzdem ein oder ist das nicht mehr ground truth?

Ich würd das einfach trotzdem eintragen wenn da irgendwas ist (Haus, Tor, 
Briefkasten, ...).

Hatte neulich den Fall einer Kneipe, bei der ich unsicher war und beim bezahlen 
einfach den Wirt gefragt hab.
Joah er hat halt nachträglich eine Hausnummer zugewiesen bekommen (vorher hatte 
die Kneipe gar keine)
und sah keinen Sinn die draußen dranzuschreiben.
Hab sie natürlich trotzdem eingetragen, aber wie seht ihr das?

Gibt es auch Argumente sie nicht einzutragen? Mir fällt nix ein.

Grüße
Christoph
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