> > > Und zum Thema Klagedrohung: Mit welcher Klage soll denn gedroht worden > sein? > Meines Wissens gehört da immer auch die Nennung eines konkreten > Klagegegenstandes dazu. Wenn man bei Gericht ein Schriftstück einreicht, > auf dem > steht: "Ich reiche Klage gegen xy ein", hat das nämlich überhaupt keine > Rechtswirkungen. Und davon abhängig: Es ist in Deutschland nicht gesetzlich > verboten, zu jemandem zu sagen: "Ey Alter, ich verklag dich!"
Zitat aus Changeset ( https://www.openstreetmap.org/changeset/33675202#map=7/50.993/19.677) > > - Kommentar von Kakaner <https://www.openstreetmap.org/user/Kakaner> vor > vor 7 Tagen > > Peda wird jetzt ein Fall für den Staatsanwalt. Mal sehen, was noch so > passiert. > - Kommentar von Kakaner <https://www.openstreetmap.org/user/Kakaner> vor > vor 7 Tagen > > Die Herausgabe seiner vollständigen Personalien wurde bereits durch > mich angefordert. Einstweilige Verfügung folgt. > > Ich sehe leider, das das hier vegeben Liebesmühe ist. Meines Wissens hat es bisher keine von einem unabhängigen Gutachter > bestätigte > Untersuchung gegeben, dass solche "Quellen" überhaupt gebraucht worden sind Die Quelle des von dir re-revertierten Changesets war eindeutig nicht für OSM zugelassen. Da der Nutzer damals diese Quelle namentlich geannt hat, ist klar, das diese Daten aus einer nicht konformen Quelle stammen: https://www.openstreetmap.org/changeset/22626277#map=13/51.1128/13.9434&layers=N Aber das weißt du ja alles, da es im oben genannten Changeset bereits diskutiert wurde. Am 9. November 2015 um 23:31 schrieb Darkoon <[email protected]>: > > > Oder ist die OpenStreetMap deshalb fehlerfrei, weil dort bestimmte > > > natürliche Personen gesperrt sind? > > > > Wenn bestimmte Personen wegen der Verwendung unzulässiger Quellen und > > Meines Wissens hat es bisher keine von einem unabhängigen Gutachter > bestätigte > Untersuchung gegeben, dass solche "Quellen" überhaupt gebraucht worden > sind. > > Außerdem ist das ein Irrglaube. Die Sperrungen erfolgten wegen s.u. > > > in ihres der Folge stark asozialen Verhaltens (Klagedrohungen, > > Kontaktierung von Arbeitgebern anderer Mapper usw) gesperrt sind, > > sollte man deren Angaben kritisch betrachten. > > Der Nachweis des Falsch-Mappens sollte aber vorher erbracht werden, ehe > man die > Folgen einer solchen mutmaßlichen schweren Verfehlung wirken lassen lässt. > > Ich pflege immer zu sagen: Wenn man etwas mappt, was der Wahrheit > entspricht, > macht man sich angreifbar: Denn dann kann jeder behaupten, es sei illegal > kopiert. > > Wenn man hingegen Unsinn mappt, zum Beispiel die Semperoper nach Leipzig > verlegt, wird niemand auf die Idee kommen, eine Urheberrechtsverletzung > geltend > zu machen. > > Daher führt korrektes Erfassen von Tatsachen zwingend zu der > Sinnlos-Diskussion, > ob nun die Tatsache, dass die Semperoper am Theaterplatz steht, von Bing > stammt, > von einer survey (Ortsbegehung) oder eben doch einfach nur dreist von > Google > Maps übernommen wurde und damit ein klarer Copyright-Verstoß ist. Dieses > Problem > lässt sich bei realistischer Betrachtung gar nicht zufriedenstellend lösen. > > Und zum Thema Klagedrohung: Mit welcher Klage soll denn gedroht worden > sein? > Meines Wissens gehört da immer auch die Nennung eines konkreten > Klagegegenstandes dazu. Wenn man bei Gericht ein Schriftstück einreicht, > auf dem > steht: "Ich reiche Klage gegen xy ein", hat das nämlich überhaupt keine > Rechtswirkungen. Und davon abhängig: Es ist in Deutschland nicht gesetzlich > verboten, zu jemandem zu sagen: "Ey Alter, ich verklag dich!" > _______________________________________________ > Dresden mailing list > [email protected] > http://lists.openstreetmap.de/mailman/listinfo/dresden >
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