> Da ich zum Innfrastrukturregister leider keine rechtlichen infos gefunden > habe, habe ich jetzt einfach mal eine kurze Mail an zur ISR geschickt. > Damit sollte zeitnahm klar werden, was die Nutzung dieser Datenquelle > betrifft.
Ich habe langsam das Gefühl, mit einer Wand zu reden: Nur weil auf Google Maps die Autobahn A 4 von Aachen nach Görlitz verzeichnet ist, heißt das nicht, dass das Mappen der A 4 in OpenStreetMap verboten ist. Nur weil im ISR die Signalbezeichnungen stehen, heißt das nicht, dass deren Aufnahme in OpenStreetMap verboten ist. Dafür reicht das einmalige (!) Vorbeifahren an den Signalen mit dem Zug und ein kurzer Vergleich. Zack, Bingo! Schon ist aus illegal legal geworden. _______________________________________________ Dresden mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.de/mailman/listinfo/dresden
