Liebe Mitleser,

scheinbar wurde der Nachweis der arischen
Vorfahren DOCH unterschiedlich gehandhabt.
Vor einiger Zeit schrieb ich über die
Eisenbahner-Akten im Keller der ehemaligen
Bundesbahn-Direktion in Hamburg, die inzwischen
größtenteils vernichtet wurden. Geringe Bestände
höherer Beamter werden noch in verschiedenen
Archiven aufbewahrt.
Unter diesen `Personalakten` der Bahner, befanden
sich auch die Nachweise der arischen Abstammung,
die "zu den Akten" genommen wurde. So erhielt ich
auch Kenntnis von meinen Vorfahren.
Zur Vorlage und Überprüfung wurden bei der
Reichsbahndirektion Danzig die Originale`der
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde der Eltern,
Taufschein der Mutter`, zusammen mit dem
ausgefüllten Vordruck "Fragebogen der Abstammung
DIN A4, Vordruck Nr. 199 50" eingereicht. Dazu
gehörte dann noch die "Anzeige der Verheiratung
DIN A4, Vordruck Nr. 199 51", in der die Vorfahren
der Ehefrau aufgelistet wurden. Die Prüfung
erfolgte 1937 dann in Königsberg. Während die
Urkunden an den Einsender zurückgegeben wurden,
verblieben die Fragebögen und der
Überprüfungsbescheid, nämlich "Bescheinigung über
den Nachweis der arischen Abstammung DIN A4,
Vordruck Nr. 199 47" in den Personalakten!
Ich bin mir sicher, dass auch bei anderen
Dienststellen so vefahren wurde.
Zu bedenken ist allerdings, dass Personalakten (z.
B. der Reichsbahn) in der Regel 7 Jahre nach dem
Tode des letzten Versorgungsempfängers (in der
Regel die Witwe) vernichtet werden sollen/müssen.
Die Akten in Hamburg waren ein mehr oder weniger
vergessener "Sonderfall", der aber ja jetzt
bereinigt wurde. Da hilft also nur der "Ahnenpaß",
den es natürlich auch gab. Das war im Grunde
genommen nichts anderes als das heutige
"Familienbuch".

Mit besten Grüßen aus Elmshorn

Günter Mauter



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