Am Montag, den 28.01.2008, 15:07 +0100 schrieb Sven Hartge: [...] > Das Problem ist, dass bei uns aus internen rechtlichen Gründen es nicht > erlaubt ist, Viren und Spam zu filtern, ohne dass der User dem zustimmt. Mir ist noch niemand begegnet, der mit Maßnahmen gegen Viren ein Problem gehabt hätte. Rein juristisch kommt man da bequem mit Gründen der Betriessicherheit, etc. durch. Aber Du sprichst von "internen rechtlichen Gründen", ich interpretiere interne Regelungen der Hochschule? Extrem ärgerlich, das muss man ändern.
Natürlich stellt sich die Frage nach "filtern". Ablehnen muss völlig anders betrachtet werden als "löschen", "verschwinden lassen", etc. Was Spam angeht hast Du natürlich recht. > Derzeit überlegen wir, an die Weiterleitung die zwangsweise Aktivierung > des Spam- und Virenerkenners zu koppeln. Nur leider fängt man damit die > alten Weiterleitungen nicht. Juristisch halte ich das für zweifelhaft. Ich denke nicht, das die Zustimmung für den Spam-Bereich erzwungen werden kann. Für AV-Maßnahmen halte ich die Zustimmung für unnötig. PS: wo bleibt eigentlich meine E-Mail von 0:30 Uhr? -- CU, Patrick. _______________________________________________ Exim-users-de mailing list [email protected] http://lists.exim.org/mailman/listinfo/exim-users-de
