In mehreren Verfahren zur "Störerhaftung bei offenen WLANs" habe ich als 
einen Aspekt gelesen, dass dabei von "einer Unkenntnis der technischen 
Möglichkeiten" ausgegangen wird.
IMO ist dies der Knackpunkt: Jemand, der sich einen Router mit 
Freifunkfirmware flashen kann und seinen Internetzugang zur Verfügung 
stellt wird kaum glaubhaft machen können, dass er sich der technischen 
Möglichkeiten nicht bewusst sei. Von Idealismus als Motiv für ein 
"freies Netz mit Internetzugang für alle" ganz zu schweigen...


Daniel Nitzpon schrieb:
> es bleibt spannend....
>
> -------- Original-Nachricht --------
> Betreff: Re: [Berlin-wireless] Was tun, wenn der Brief vom Anwalt kommt?
> Datum: Thu, 10 Sep 2009 07:23:58 +0200
>
> http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Keine-Haftung-fuer-offenes-WLAN--/meldung/110632
>
> :-) Soweit dazu... Bin mal auf die Berufung gespannt, so sie denn
> verhandelt wird
>
> gruhlstein
>
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