tetzlav schrieb:
> ähm, das muss man aber nicht jedes Jahr neu machen, oder?

Unter [1] steht: "Ihr Widerspruch gilt bis auf Widerruf." Also sollte 
ein einziger Widerspruch lebenslang reichen.

herzlich
Hendrik

[1]
http://www.leipzig.de/de/buerger/service/dienste/ordnung/register/widerspr/index.shtml
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