Verbindungsdaten aller Bürger*innen sollen ohne Anlass und lückenlos
gespeichert werden. Das jedenfalls fänden Deutschland, andere Länder
der EU und auch die EU-Kommission ziemlich gut. Immer wieder gibt es
neue Anläufe zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung und immer
wieder und wieder wird festgestellt, dass eine anlasslose
Vorratsdatenspeicherung nicht legal ist (BVerfG 2010, EuGH 2014, EuGH
2016, OVG Münster 2017). Mehr als 40 Nichtregierungsorganisationen und
Verbände finden diese Speicherwut gar nicht gut und fordern anlässlich
der heutigen Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union in einem
offenen Brief ein EU-weites Verbot von anlassloser
Telekommunikationsüberwachung.

https://hamburg.freifunk.net/2020/10/offener-brief-an-eu-kommission-keine-vorratsdatenspeicherung-in-der-eu.html

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