Hallo, Markus! Am Donnerstag, den 11.05.2006, 16:37 +0000 schrieb Markus Dreinberg: > Eigentlich bin ich der Meinung, dass es sich bei der generierten Seite > um ein Produkt der Ausführung handelt, das entsprechend der LGPL nicht > unter die Bestimmungen fällt. An dieser Stelle müsste die Bibliothek > also nicht erwähnt werden.
Ja, das siehst du genau richtig. Die einzige Ausnahme wäre, wenn die generierte HTML-Seite Programmcode aus der Bibliothek enthalten würde (z.B. ein Javascript-Code, der in der generierten Seite eingebettet wird). HTH, -- Reinhard Müller Free Software Foundation Europe Werde ein Fellow der FSFE und verteidige deine Freiheit! https://www.fsfe.org http://www.fsfeurope.org
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