On Friday 22 August 2008 11:46, Adrian Bunk wrote: > Mich wundert dass die unentgeltliche Uebertragung von ausschließlichen > Nutzungsrechten als mit dem deutschen Urheberrechtsgesetz § 32a > vereinbar angesehen wird.
Sie werden ja hauptsächlich treuhänderisch verwaltet und der Zweck bleibt erhalten. (Dazu am besten mal die Dokumente selbst lesen.) > IANAL - gibt es von den an der FLA beteiligten Anwälten irgendwelche > Hintergrundinformationen hierzu? Die Fachliteratur zum Urheberrecht, nehme ich stark an. Gruß, Bernhard -- FSFE -- Coordinator Germany (fsfeurope.org) Your donation makes our work possible: www.fsfeurope.org/help/donate.en.html
pgpH862VN8gWe.pgp
Description: PGP signature
_______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
