On Friday 22 August 2008 11:46, Adrian Bunk wrote:
> Mich wundert dass die unentgeltliche Uebertragung von ausschließlichen
> Nutzungsrechten als mit dem deutschen Urheberrechtsgesetz § 32a
> vereinbar angesehen wird.

Sie werden ja hauptsächlich treuhänderisch verwaltet
und der Zweck bleibt erhalten.
(Dazu am besten mal die Dokumente selbst lesen.)

> IANAL - gibt es von den an der FLA beteiligten Anwälten irgendwelche
> Hintergrundinformationen hierzu?

Die Fachliteratur zum Urheberrecht, nehme ich stark an.
Gruß,
Bernhard

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