Sehr geehrter Herr Lappe,

[EMAIL PROTECTED] writes:
>         ich möchte mich für mein Unternehmen bei Ihnen erkundigen, inwiefern
> der Absatz neun der GPL ([...]PROVIDE THE PROGRAM "AS IS" WITHOUT WARRANTY OF
> ANY KIND[...]) in Deutschland Gültigkeit besitzt?


Rechtsberatungen sind in Deutschland nur durch entsprechende Juristen
erlaubt, deswegen kann ich ihnen hierzu keine genaue Antwort geben.

Ich freue mich aber zu lesen, dass ihr Unternehmen mit dem Gedanken
spielt seine Software unter einer freien Software Lizenz zu
veröffentlichen.

[email protected] ist eine öffentliche Diskussionsliste, für solche
Anfragen ist es besser, wenn sie sich entweder an das deutsche Team der
FSFE ([EMAIL PROTECTED]) oder direkt an die Freedom Task Force
(FTF)[1] wenden ([EMAIL PROTECTED]).

Die FTF bietet Schulungen und Beratungen Rund um das Thema Freie
Software Lizenzen an und kann dabei wenn nötig auf ein Netzwerk von
juristischen und technischen Experten zurückgreifen.  
Die FTF berät sie gerne zum Einsatz Freier Software Lizenzen und kann
wenn nötig auch weitere Kontake zu entsprechenden Jursiten vermitteln.

[1] http://www.fsfeurope.org/ftf/

Mit freundlichen Grüßen,
Björn Schießle

-- 
Björn Schießle
Free Software Foundation Europe (FSFE)            (http://fsfeurope.org) 
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