Am Donnerstag, 30. April 2009 05:14:43 schrieb Torsten Grote:
> >> "Auch, wenn du in deinem Film ein Gedicht, ein Buch oder einen anderen
> >> Film nacherzählst, gilt das Urheberrecht! Irgendjemand hat sich die
> >> Geschichten ausgedacht und die Filme gemacht und deshalb darfst du sie
> >> nicht einfach verwenden."
> >
> > Wo genau ist hier der faktische Fehler?
>
> Ich bin kein Urheberrechtsanwalt, aber ich nahm bisher an, dass
> Nacherzaehlungen neue Werke mit eigener schoepferischen Tiefe und somit
> erlaubt sind.

Das ist auch mein Verständnis, 
kommt aber vermutlich auch auf den Einzelfall an,
also wie nah am Original "nach"erzählt wird.

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