Hallo zusammen, ich habe aus Micus Argumenten für einen Lenovo-Windows-Refund vom 19.8.2009 [a] und Volkers Verbesserungsvorschläge dazu [b] ein fertiges Refund- Anschreiben an Lenovo erstellt, das ich euch nicht vorenthalten möchte - vielleicht erleichtert es ja dem einen oder anderen Lenovo-Käufer den Schritt, sich trotz der gegenwärtigen Schwierigkeiten an den Konzern zu wenden, um die Lizenz zurückzugeben. In leicht abgewandelter Form kann es natürlich auch an andere Notebook-Hersteller versendet werden.
Lenovo hat vor der Änderung seiner Refund-Politik 30€ pro Windows-Lizenz rückerstattet. Beigelegt werden muss das ausgefüllte Lenovo-Refund-Formular (das ich aus Netiquette-Gründen jetzt nicht einfach als Anhang über diese Liste jagen will - bei Interesse bitte PM) sowie eine datierte Rechnungskopie, aus der die Seriennummer hervorgeht. Außerdem muss natürlich der Lizenzaufkleber mitgeschickt werden. Beste Grüße Johannes Näder [a] <[email protected]> [b] <20090819142805.gf13...@flap> + + + + + Lenovo Deutschland GmbH Gropiusplatz 10 70563 Stuttgart Rückgabe einer Windows-Lizenz Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich die am [DATUM] gemeinsam mit einem Lenovo-Notebook erworbene Windows-Lizenz gemäß des End User License Agreement (EULA) von Microsoft Windows zurückgeben. Das EULA von Windows gewährt mir das Recht, beim Hersteller des Produkts, mit dem ich die Lizenz erworben habe, den Preis für die Windows-Lizenz zurückerstattet zu bekommen, falls die mitgelieferte Windows-Lizenz beim Start nicht aktiviert und registriert wurde und das EULA nicht akzeptiert worden ist. Ich habe der EULA nicht zugestimmt, da sie zahlreiche für mich inakzeptable Punkte enthält, beispielsweise: - Die Aktivierung der Software sendet Hardware-Informationen an Microsoft (Punkt 2 des EULA). - „Internetbasierte Dienste“ wie das „Windows-Updatefeature“ können von Microsoft jederzeit gesperrt werden (Punkt 7 des EULA). Dadurch existiert de facto kein Recht auf Security-Updates. Ich entschied mich stattdessen für das Konkurrenz-Produkt Ubuntu, da dieses eine bessere Qualität aufweist und ein verbraucherfreundlicheres EULA hat. Sie haben anderen Lenovo-Kunden in der Vergangenheit die Rückgabe der Windows- Lizenz verweigert mit der Verweis, dass es sich bei dem mit dem Gerät erworbenen Windows-Betriebssystem um einen "integrativen Bestandteil" des Produkts handle und man die Windows-Lizenz nur mit dem gesamten Produkt zurückgeben kann. Diese Auffassung ist aus den folgenden Gründen nicht zutreffend: - Windows-Lizenzen werden auch einzeln verkauft, eine Bindung von Software an ein bestimmtes Hardware-Gerät (OEM-Vertrag) ist nach deutschem Recht nicht zulässig. [1] - Das betreffende Notebook lässt sich auch mit anderen, einzeln erhältlichen Betriebssystemen (u.a. Ubuntu) produktiv betreiben. Insbesondere Ihre Produkte laufen mit Ubuntu (mit sehr wenigen Ausnahmen) ganz hervorragend. - Jedoch lässt sich das vorliegende Notebook nicht ohne Windows-Lizenz oder ganz ohne Betriebssystem erwerben. Mir sind desweiteren mehrere Fälle bekannt, in denen Sie erfolgreich mit dem von mir verwendeten Formular Windows-Lizenzen zurückerstattet haben. Ich bitte Sie deshalb, mir die Kosten für die Windows-Lizenz zurückzuerstatten und die erworbene Windows-Lizenz einzeln zurückzunehmen. Mit freundlichen Grüßen [1] Vgl. dazu das Urteil des BGH I ZR 244/97 vom 6. Juli 2000 (http://tiny.cc/IZR24497 sowie http://www.jurpc.de/rechtspr/20000220.htm). _______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
