Werner Koch <[email protected]> schrieb:
> bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 0. September 2009 möchte ich Ihnen
> mitteilen, dass ich mit Ihrer Aussage, Continental-Reifen stellen "einen
> integralen Bestandteil des jeweiligen Volkswagen Fahrzeugs dar", nicht
> übereinstimme:
> 
> - Reifen werden auch einzeln verkauft.  Die Bindung von Reifen an ein
>   bestimmtes Fahrzeugfabrikat ist nach deutschen Recht nicht zulässig.
> 
> - Das betreffende Fahrzeug lässt sich auch mit anderen, einzeln
>   erhältlichen Reifen (z.B. Pirelli) gut fahren.  Insbesondere ihre
>   Fahrzeuge laufen auf Pirelli ganz hervorragend.
> 
> - Jedoch lässt sich das vorliegende Fahrzeug nicht ohne
>   Continental-Reifen oder ganz ohne Reifen erwerben.
> 
> Meine Bitte um Rücknahme der Continental-Reifen und die entsprechende
> Kostenerstattung möchte ich hiermit erneuern.

Der Vergleich hinkt gewaltig, da ein Auto ohne Reifen nicht
auslieferbar ist, ein Laptop ohne Betriebssystem hingegen
keine derartigen Probleme aufweist.


Gruß,

    Volker

-- 
Volker Grabsch
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