Am Donnerstag, 27. Mai 2010 10:48:39 schrieb walter harms:
> ein schöner Artikel in Telepolis, der illustriert was fuer collateral
> Schäden entstehen, wenn man das Urheberrecht einfach von Buechern auf
> andere Sachen erweitert:
>
> http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32692/1.html

Ohne da Jurist zu sein denke ich, dass bei Auftragsarbeiten der Übergang des 
Urheberrechts vertraglich geregelt sein sollte.
Oder anders: Wer Logo oder Häuserentwürfe  in Auftrag gibt, sollte sich 
doppelt absichern, dass er auch die Urheber- und sonstigen Rechte erhält.


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