Am Donnerstag, 27. Mai 2010 10:48:39 schrieb walter harms: > ein schöner Artikel in Telepolis, der illustriert was fuer collateral > Schäden entstehen, wenn man das Urheberrecht einfach von Buechern auf > andere Sachen erweitert: > > http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32692/1.html
Ohne da Jurist zu sein denke ich, dass bei Auftragsarbeiten der Übergang des Urheberrechts vertraglich geregelt sein sollte. Oder anders: Wer Logo oder Häuserentwürfe in Auftrag gibt, sollte sich doppelt absichern, dass er auch die Urheber- und sonstigen Rechte erhält. -- FSFE -- Stellv. Deutschlandkoordinator (fsfe.org) Ihre Spende ermöglicht unsere Arbeit: www.fsfe.org/help/donate.de.html
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