Am Sonntag, 4. Juli 2010 23:40:06 schrieb Volker Grabsch: > Oder die Grenze ist unklar
Mein Verständniss ist, dass die Grenze unklar ist und wie bei juristischen Themen üblich, kann diese nicht wirklich abschliessend geklärt werden. Es sei denn in einem konkreten Fall durch mehrere Gerichtsurteile. Weiterhin kann eine Abhängigkeit die ein abgeleitetes Werk zur Folge hat auch unabhängig von der technischen Anbinding sein. Persönlich würde ich also so vorgehen: 1) Frag die Rechtinhaber der GNU GPL Komponente, was Sie zu deinem Vorhaben meinen. Wenn die Dir mitteilen, dass sie Deine Anbindung für unproblematisch halten, ist das schon mal ein Stein in der Waagschale. Wenn die es möchten könnten sie Dir auch die Software nochmals lizenzsierung und es damit klar erlauben, z.B. GNU LGPL. 2) Eine Freie Ersatzbibliothek anfangen, auch wenn die erst einen Teil der Funktionen hat. (Dir ist klar, dass dies kein Rechtsrat ist, sondern nur eine allgemeine Darstellung.) Gruß, Bernhard -- FSFE -- Stellv. Deutschlandkoordinator (fsfe.org) Ihre Spende ermöglicht unsere Arbeit: www.fsfe.org/help/donate.de.html
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