Jean-Jacques Sarton schrieb: > Volker Grabsch schrieb: > > Was das mit der Diskussion um die Rückgabe zu tun hat: Wenn man > > die Verdongelung der Software mit geringem Aufwand (und vorallem > > legal) lösen kann, dann gibt es einen zweiten Weg zur Umgehung > > der Windows-Steuer. > > Die Software ist normalerweise nur auf Geräte mit der gleiche > Hardware zu betreiben. Das entfernen der Sicherungsmaßnahmen > würde eine illegale Veränderung der gelieferte Software bedeuten.
Illegal in welcher Hinsicht? Klar, der Hersteller "verbietet" es, aber ist diese Klausel im Kaufvertrag bzw. in der EULA tatsächlich rechtlich wirksam? Es gibt Ausnahmeregelungen, in denen eine Software zum Zwecke der Interoperabilität angepasst werden darf. Wieso findet diese Regelung hier keine Anwendung? Gruß Volker -- Volker Grabsch ---<<(())>>--- _______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
