Hallo.

Am Donnerstag 06 Januar 2011, 18:15:39 schrieb JokerGermany:
> Ist der tatsächlich nicht gültig?
> Wenn nein, wo steht das?

Ausgehend von der URL in der von dir angesprochenen Diskussion:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,375970,00.html
http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:recht-steuern-nicht-ohne-meinen-
disclaimer/163699.html
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/08/04/e-mail-disclaimer-sorgt-
fur-niederlage-vor-gericht/

Es muss sich natürlich jeder erstmal die Frage gefallen lassen, wie in einem 
Rechtsstaat ein einseitiger Vertrag zustande kommen könnte. Schließlich hat 
der Empfänger nichts getan außer eine ihm (warum auch immer) zugestellte, 
unverschlüsselte Nachricht zu lesen. Das Lesen alleine ist sicherlich keine 
Aktion im Sinne dessen dass man sich dadurch bewusst auf die willkürlich 
aufgestellten Bedingungen eines Anderen einlassen würde (die man erst 
hinterher erfahren kann, denn die stehen in der Regel dahinter).

Ergo: 
Es gibt überhaupt keine Grundlage warum man sich an so etwas halten sollte. 
Aber das steht ja auch alles in den verlinkten Artikeln.

Gruß, Bernd

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