Hallo. Am Donnerstag 06 Januar 2011, 18:15:39 schrieb JokerGermany: > Ist der tatsächlich nicht gültig? > Wenn nein, wo steht das?
Ausgehend von der URL in der von dir angesprochenen Diskussion: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,375970,00.html http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:recht-steuern-nicht-ohne-meinen- disclaimer/163699.html http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/08/04/e-mail-disclaimer-sorgt- fur-niederlage-vor-gericht/ Es muss sich natürlich jeder erstmal die Frage gefallen lassen, wie in einem Rechtsstaat ein einseitiger Vertrag zustande kommen könnte. Schließlich hat der Empfänger nichts getan außer eine ihm (warum auch immer) zugestellte, unverschlüsselte Nachricht zu lesen. Das Lesen alleine ist sicherlich keine Aktion im Sinne dessen dass man sich dadurch bewusst auf die willkürlich aufgestellten Bedingungen eines Anderen einlassen würde (die man erst hinterher erfahren kann, denn die stehen in der Regel dahinter). Ergo: Es gibt überhaupt keine Grundlage warum man sich an so etwas halten sollte. Aber das steht ja auch alles in den verlinkten Artikeln. Gruß, Bernd -- Twitter is eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool. - german-bash.org
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