Hallo, On Wed, 26 Jan 2011 09:15:47 +0100 Volker Grabsch wrote: > > Sobald dagegen Software unter restriktiven Lizenzen veröffentlicht > > wird, ist das IMHO ein K.O.-Kriterium. > > Hier möchte ich nochmals auf meinen bereits getätigten Einwand > hinweisen: Was ist, wenn nicht die Softwarefirma, sondern der > _Kunde_ die Software später proprietär veröffentlicht? (_Er_ hat > ja alle Verwertungsrechte an der Auftragsarbeit.) > > Das ist keine graue Theorie, sondern ich kenne ein konkretes > Projekt, bei dem genau das passieren wird. > > Dann hat die Softwarefirma letztlich proprietäre Software in > die Welt gesetzt. Aber darauf hatte sie ja gar keinen Einfluss. > Daher stellt sich die Frage, inwiefern das für die Kategorisierung > der Softwarefirma relevant sein sollte.
Ich halte dies nicht für relevant. Wenn man dieser Argumentation konsequent folgen würde, dann wären auch alle Freie-Software-Entwickler die ihre Software unter einer nicht-Copyleft-Lizenz veröffentlichen keine Freie-Software-Entwickler, da hier letztlich genau das gleiche Möglich ist. Ich denke mal sollte die Firmen anhand ihres Verhalten betrachten und nicht anhand des Verhalten der Kunden. Gibt die Firma den Empfängern alle 4 Freiheiten, dann entwickelt sie Freie Software. Viele Grüße, Björn -- Björn Schießle Free Software Foundation Europe (fsfe.org) Werden Sie ein Fellow der FSFE! (fellowship.fsfe.org) _______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
