RA Stehmann <[email protected]> wrote: > Fabian Keil schrieb: > > > Apple nimmt den Anwendern nicht generell alle Freiheiten (weg), > > sondern räumt "lediglich" oft nicht alle Freiheiten ein, die > > eingeräumt werden könnten. Google verhält sich oft genauso. > > > § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches - Befugnisse des Eigentümers: > > "Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte > Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere > von jeder Einwirkung ausschließen." > > (In Kraft seit dem 1.1.1900)
Zwischen 1900 und 2011 wurden diverse Gesetze und "Rechte Dritter" erfunden, die die Befugnisse von Eigentümern einschränken. > Wenn man einen Apple kauft und Eigentümer desselben wird und die > vorinstallierte Software benutzt kann man das nicht! > > Also werden Freiheiten genommen, indem Apple Rechte konstruiert, die > einer beliebigen Verwendung der Apple-Rechner entgegenstehen. Rechte die der Anwender nicht hat, kann Apple schlecht wegnehmen. Natürlich könnte Apple den Nutzern mehr Freiheiten bei der Software-Nutzung einräumen als ihnen laut UrhG und diversen anderen Gesetzen zustehen, aber dies in vielen Fällen nicht zu tun ist für mich kein Wegnehmen. Würdest Du auch sagen, die GPLv3 nimmt den Nutzern Freiheiten weg, nur weil andere Lizenzen weniger restriktiv sind und noch mehr Freiheiten einräumen? Ich sehe das nicht so. Bei der Software-Auswahl muss ich mir halt überlegen, ob die mir angebotenen Freiheiten ausreichen und gegebenenfalls auf Software mit anderen Lizenzen ausweichen. > Ursprünglich war alle Software frei, um dem Eigentümer die beliebige > Nutzung seines Rechners zu ermöglichen. Das mag sein, aber derzeit ist sie es nicht. Fabian
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