Das Urheberrecht (und in ähnlicher Weise auch das Copyright) räumt dem Schöpfer ein Monopol ein. Im Grundsatz darf niemand ohne seine Lizenz (oder eine hiervon abgeleitete Lizenz) das Werk verwerten.
Dass es sich hierbei nicht um ein selbstverständliches Recht handelt, beweist die Geschichte des Urheber- und Copyrightrechts. Dieses Privileg (Vorrecht) schränkt die Rechte aller anderen ein, die beispielsweise einen Text, der ihnen gut gefällt und zu dem sie eine persönliche Beziehung haben, nicht ohne Lizenz auf ihre Homepage setzen dürfen, selbst wenn sie den Urheber nennen, solange die Schutzfrist nicht abgelaufen ist. (gerade diese Frist und deren historisch wechselnde Läge beweist die "Künstlichkeit" dieses Privilegs) Die GPL beseitigt dieses Monopol, indem sie jedermann eine recht umfassende Lizenz einräumt. Sie verbietet lediglich dem Urheber eines abgeleiteten Werkes ein derartiges Privileg zu erlangen und damit die Freiheit aller Anderen zu beschränken. Um der Freiheit Vieler willen wird daher die Freiheit Einzelner punktuell und für alle gleich beschränkt. In einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft kann aber nicht der Umfang der einem Einzelnen eingeräumten Freiheit der Maßstab sein, sondern der Umfang der Freiheit aller, denn Freiheit ist dort nur als Freiheit in sozialer Verantwortung denkbar, die sich in den Schranken der Freiheit des Einzelnen ausdrückt. Freiheiten gewähren in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat und erst in zweiter Linie und mit sozialen Ein- und Abgrenzungen, Unterlassungsansprüche gegen Mitbürger. Insoweit kann es zumindest ziemlich missverständlich sein, von "weniger" Freiheit durch die GPL zu sprechen. Gruß Michael
signature.asc
Description: OpenPGP digital signature
_______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
