Volker Grabsch <[email protected]> wrote: > Fabian Keil schrieb: > > <[email protected]> wrote: > > > > > Bei freier Software geht es ganz eindeutig um die Freiheiten von > > > *Anwendern*. > > > > Vielleicht hauptsächlich, aber meiner Meinung nach nicht nur. > > Worauf stützt du deine Meinung? Das Fundament der Freien Software, > also die Definition der 4 Freiheiten [1], ist in dieser Hinsicht > recht eindeutig.
Für mich ist das keineswegs eindeutig, wenn man Olafs Definition
von Anwender verwendet, die Du hier aber nicht mit zitiert hast.
> > > > > Im übrigen schränken die Bedingungen bei der Weitergabe auch nur die
> > > > > negative Freiheit ein (nämlich die Möglichkeit, andere
> > > > > einzuschränken)
> > > >
> > > > Das sehe ich nicht so,
> > >
> > > Welche positiven Freiheiten schränkt Deiner Ansicht nach die GPL denn
> > > ein?
> >
> > Ich kann GPLv2-lizenzierte Software dritter nur sehr beschränkt mit
> > Software unter einer Reihe von anderen freien Lizenzen kombinieren,
> > wenn das Ergebnis grundsätzlich auch in Binärform verbreitet können
> > werden soll und nicht nur als Quelltext.
>
> Zur einer Inkompatibilität gehören mindestens zwei Lizenzen. Dies als
> Einschränkung der GPL zu bezeichnen ist meiner Ansicht nach irreführend,
> aus mehreren Gründen.
Für mich kommt es darauf an, welche der beiden Lizenzen mir
die Kombination und anschließende Weitergabe (unter den genannten
Bedingungen) verbietet bzw. nicht erlaubt.
> Als die GPLv2 in den 80er Jahren geschrieben wurde, _war_ sie zu allen
> freien Lizenzen kompatibel. Wenn eine sehr viel später entstandene
> Lizenz inkompatibel zur GPLv2 ist, dann sollte man das zuallererst
> dieser Lizenz anlasten, und dann erst der GPLv2.
Das sehe ich nicht so.
> Sinnvoller wäre hier ein Vergleich der neueren GPLv3, bei deren Erschaffung
> man sich sehr bemühte, möglichst viele Kompatibitlitäten herzustellen.
Ich hatte mich auf die GPLv2 bezogen, weil ich die von
den GPLs am besten kenne.
> Auch GPLv2-Software profitiert davon automatisch - zumindest, wenn sie
> im Sinne des Erfinders eingesetzt wurde und eine entsprechende Klausel
> "GPL v2 or later" enthält. Wenn ein Projekt diese bewusst weglässt
> ("GPLv2 only"), kann man auch das kaum der GPLv2 anlasten.
GPLv2 und "GPLv2 or later" sind für mich unterschiedliche Lizenzen.
> Gibt es noch irgendeine andere positive Freiheit, die die GPL deiner
> Ansicht nach einschränkt?
Bei der GPLv2 ist es zumindest die einzige Freiheit die
mir bewusst fehlt.
Fabian
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