On Thu, 15 Dec 2011 10:14, [email protected] said:

> Andersherum gesagt: Es wäre schwer dagegen was Juristisches zu machen.
> Aber es bleiben zwei andere Mittel:

und c):

Eine Abmahnung wegen unlauterem Wettbewerb sofern man selbst gewerblich
eine ähnliche Software vertreibt.


Shalom-Salam,

   Werner


-- 
Die Gedanken sind frei.  Ausnahmen regelt ein Bundesgesetz.

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