On Thu, 15 Dec 2011 10:14, [email protected] said: > Andersherum gesagt: Es wäre schwer dagegen was Juristisches zu machen. > Aber es bleiben zwei andere Mittel:
und c): Eine Abmahnung wegen unlauterem Wettbewerb sofern man selbst gewerblich eine ähnliche Software vertreibt. Shalom-Salam, Werner -- Die Gedanken sind frei. Ausnahmen regelt ein Bundesgesetz. _______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
