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Der "Tag des Geistigen Eigentums" beim BDI - die Nachlese aus der Sicht der FSFE
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:Authors: Mirko Boehm [#mirko]_

Der 26. April ist von der WIPO im Jahr 2000 zum "Welttag des Geistigen
Eigentums" ausgerufen worden, um das Bewusstsein dafür zu schärfen,
wie Patente, Urheberrechte, Warenzeichen und Designs unser tägliches
Leben beeinflussen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie
e.V. (BDI) hat am 26. April 2012 zum siebten Mal zum "Tag des
Geistigen Eigentums" ins Haus der Deutschen Wirtschaft eingeladen,
diesmal unter dem Motto "Geistiges Eigentum verpflichtet". In
Anbetracht der Hitzigkeit der aktuellen Debatte um eine Reform des
Urheberrechts versprach die Veranstaltung spannende Diskussionen. Eine
Delegation der FSFE nahm an der Veranstaltung teil, und wartete lange
darauf, dass es zur Sache ging.

Schaltgetriebe, Kettensägen, Kopfhörer
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Denn bei den Beiträgen ging es zunächst mal um Schaltgetriebe,
Kettensägen und Kopfhörer. In einer tatsächlich beeindruckenden
Präsentation von VW über das Direktschaltgetriebe und seinen auf den
entsprechenden Patenten in Verbindung mit VWs Lizensierungspolitik
aufbauenden Erfolges standen zunächst traditionelle
Ingenieurserfindungen und ihr Schutz durch Patente im Vordergrund. Aus
Sicht von VW "verpflichtet 
geistiges Eigentum zum Schutz von Technologien und Innovationen, damit
Hochlohnländer wei Deutschland gegen die Konkurrenz aus
Niedriglohnländern bestehen können".

Der Werkzeughersteller Stihl berichtete unter der Überschrift "Wie der
Schutz geistigen Eigentums allen nützt" über die erschreckenden
Ausmasse, die Produktpiraterie angenommen hat, und zog die Verbindung
zwischen den Namen der Unternehmen und Produkte, die Konsumenten
entsprechende Qualität erwarten lassen, und der Verbrauchersicherheit, die
durch Nachbauten schlechterer Qualität nicht gewährleistet wird. Dabei
wird vorausgesetzt, das Nachahmer immer auch schlechtere Qualität mit
weniger Verbrauchersicherheit liefern, was sicher im demonstrierten
Einzelfall zutrifft, aber - wie die deutsche Solarindustrie gerade
schmerzlich lernt - sicherlich nicht verallgemeinert werden
kann.

In der Paneldiskussion reduzierte dann Volker Bartels von Sennheiser
das Internet auf einen "Marktplatz für Produktpiraterie, mit
Strukturen wie bei der Mafia, und Gewinnen wie im
Drogenhandel". Überraschend war der Hinweis von Uwe Wiesner, Leiter Patente,
Marken und Lizenzen bei VW, das China inzwischen in Sachen
Durchsetzung von Patenten ein verlässlicher Partner sei. Später im
Pausengespräch wurde darauf hingewiesen, dass circa 30 Prozent der
Produktnachbauten inzwischen aus Deutschland kämen (eine Quelle war
dafür nicht aufzutreiben). Die Hamburger Politologin Ingrid Schneider
betonte, das ACTA sich als umfassende Alphabetisierungs- und
Sensibilisierungskampagne für geistiges Eigentum und Schutzrechte
herausgestellt hat. Durch das Internet kommen Bürger direkter und
häufiger mit Schutzrechten in Berührung, und durch die ACTA-Debatte
denken sie darüber bewusster nach, erkennen die Wichtigkeit und
beziehen deutlicher Position. Dies stand im Gegensatz zu früheren
Kommentaren, die den ACTA-Gegnern indirekt mangelnen Sachverstand
vorgeworfen hatten.

Linke Ecke Digitale Gesellschaft e.V., rechte Ecke Industrie
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Auf den Punkt gebracht wurde die aktuelle Bruchstelle zwischen
Bürgerinteressen und geistigem Eigentum beim Streitgespräch zwischen
Günter Berg vom Hoffmann und Campe Verlag und Markus Beckedahl von
Digitale Gesellschaft e.V. 

Beckedahl wies erneut darauf hin, dass der Begriff Geistiges Eigentum
an sich irreführend ist und aus dem Sprachgebrauch gestrichen
gehört. Er stellte die aktuelle Laufzeit des Urheberrechts mit siebzig
Jahren nach dem Tod des Autors in Frage, und brachte erneut
Pauschalabgaben zugunsten von Urhebern ins Gespräch. Er erläuterte,
warum mit dem Internet aufgewachsene Bürger dieses als öffentlichen
Raum betrachten. 

Berg dagegen sprach von Mythos des Internets als öffentlichem Raum,
der nicht zuträfe, weil das Internet im wesentlichen von wenigen sehr
starken Unternehmen wie Google und Facebook kontrolliert sei. Es müsse
auf die Entwicklung eine Unrechtsbewusstseins bei Internetnutzern
hingewirkt werden, wenn sie sich ohne Gegenleistung Dinge aneignen, so
wie sie dies im realen Leben auch haben. 

Es schien, als ob beide Seiten deswegen nicht zu einem gemeinsamen
Standpunkt finden konnten, weil die Rolle des Internet diametral
unterschiedlich gesehen wurde. Zum Beispiel ist der Handlungsspielraum
der Politik, wenn es sich um einen Marktplatz handelt, wesentlich
umfassender als bei einem öffentlichen Raum, in dem politische
Grundrechte geltend gemacht werden können. Im letzteren sind zum
Beispiel Zugangssperren auf Grund von wiederholten
Urheberrechtsverletzungen undenkbar, im ersteren schon.

Immer um den heissen Brei
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In seiner Begrüssungsrede stellte Markus Kerber vom BDI
Schutzrechte als das Fundament des Exporterfolgs der deutschen
Wirtschaft heraus. Immer wieder wurde ACTA als Antipiraterieabkommen
bezeichnet, dessen Umsetzung doch im Interesse aller liegen
müsste. Wieder und wieder wurden Markenverletzungen und
Produktpiraterie als Gründe herangezogen, um die Notwendigkeit der
Überwachung des Internets zu belegen. Geistiges Eigentum wurde als
integraler Bestandteil einer freiheitlichen und marktwirtschaftlichen
Gesellschaftsordnung hervorgehoben. Es ist verständlich, dass der BDI
die Interessen der deutschen Industrie vehement vertritt, es erscheint
aber wenig zuträglich für das kultivierte Führen der Debatte um
Geistiges Eigentum im 21. Jahrhundert, solche Positionen relativ
unreflektiert vorzutragen. Auch drängt sich der Eindruck auf, dass der
BDI im wesentlichen die Interessen der etablierten deutschen
Unternehmen vertritt. Jedenfalls waren Stimmen von Tech-Startups bei
der Veranstaltung nicht präsent (genauso wenig wie die von Urhebern). 

Max Stadler, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der
Justiz, erklärte, der Schutz des Eigentums sei ein Grundrecht, aus dem
direkt der Schutz des geistigen Eigentums folgte. Es ist nun aber so:
Der Schutz des Eigentums ist ein Grundrecht, dass zuvorderst nicht nur
dem Schutz des Bürgers vor Dieben, sondern aus den Schutz des Bürgers
vor dem Zugriff der Staatsmacht sicherstellt. Das Grundgesetz sichert
die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Freiheit der
Kunst. Geistiges Eigentum kommt erst ausserhalb des Grundgesetzes im
Urheberrechtsgesetz vor. Das geistiges Eigentum im Interessenkonflikt
zwischen Urheber und Gesellschaft modelliert werden muss, zeigt sich
an den einschlägigen Einschränkungen - so sind Schutzrechte im
allgemeinen nur zeitlich beschränkt gültig, was beim Besitz an realen
Gütern selbstverständlich nicht der Fall ist. Die amerikanische
Verfassung enthält eine Copyright Clause, die den Schutz von geistigem
Eigentum nur zu bestimmten Zwecken und ebenfalls befristet
zulässt. Eigentum und geistiges Eigentum sind eben nicht das
gleiche, und das eine folgt aus dem anderen nicht direkt. Die
Gleichsetzung von Eigentum an Realgütern und geistigem 
Eigentum ist einer der Kernkritikpunkte der FSF(E) an der bestehenden
Rechtsordnung, und dieser lässt sich durch einen solchen Pauschalsatz
nicht aus der Welt schaffen. Eher entsteht der Eindruck, dass es sich
um den Versuch der Wegdefinition des Problems handelt. 

"Geistiges Eigentum" als irreführender Begriff
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Wem dafür bisher Gründe fehlten - die Veranstaltung des BDI zeigte
deutlich, wie der Begriff des "Geistigen Eigentums" an sich
irreführend sein kann. Produktpiraterie, also das Verkaufen von
Nachahmungen, die dem Verbraucher vorgaukeln, Produkte eines namhaften
Herstellers zu kaufen, ist ein Problem des Markenrechts, also entweder
der unrechtmässigen Verwendung eines Namens oder einer sehr
ähnlichen Verballhornung (in der Präsentation von Stihl wurde von
Produkten gesprochen, die unter den Namen "Still" oder "Sthil"
verkauft wurden). Das Recht einer Firma an seiner Marke ist
vergleichbar mit dem Recht einer Person am eigenen Namen, entsteht
automatisch und gilt potentiell ewig. Es hat mit Urheberrecht oder
Patenten an sich gar nichts gemein, dient aber in der Argumentation
immer wieder als Beweis, das Geistiges Eigentum ständig verletzt wird,
und deswegen die Durchsetzung dessen forciert werden muss. Selbst wenn
durch Produktpiraterie Patente verletzt werden, lässt sich noch keine 
Verbindung zur Anwendung des Urheberrechts auf das Internet
aufbauen. Die Argumente der betroffenen Industrieunternehmem sind
berechtigt und ihnen muss bei der Durchsetzung ihrer Rechte zur Seite
gestanden werden. Es handelt sich hier aber um ein Problem der
Durchsetzung der bestehenden Rechtsordnung, während dem Wehleiden der
Verwertungsgesellschaften das Wegbrechen eines überholten
Geschäftsmodells zu Grunde liegt.

Tragisch ist, dass diese falsche Zusammenfassung von artverschiedenen
Sachverhalten in diesem Fall der Industrie Schaden zufügt: Die
Forderung nach der Bekämpfung von Produktpiraterie ist allgemein
nachvollziehbar, und hätte, da sie dem gesunden Menschenverstand
entspricht, es sicherlich leicht eine politische Mehrheit zu
finden. Dadurch das ACTA aber quasi huckepack mit
Antipirateriemassnahmen auch Vorhaben zur Überwachung wegen
Urheberrechtsverletzungen enthält, erregte das Gesamtpaket an Massnahmen
erheblichen politischen Widerstand. Es ist im Interesse des BDI und
der deutschen Industrie darauf hinzuwirken, diese Verquickung eines
Gemischtwarenladens an Schutzrechten unter dem Namen Geistiges
Eigentum aufzulösen, und die einzelnen daraus entstandenen
Problemfelder - den Kampf gegen Produktpiraterie, die Reform des
Urheberrechts, das europäische Patent, ... - einzeln anzugehen. Eine
solche Vorgehensweise würde der deutschen Industrie und dem BDI auch
ermöglichen, die Debatten um den Schutz von realen Gütern einerseits
und die Umsetzung des Urheberrechts auf Informationsgüter im Internet
andererseits sachgerecht zu trennen.

Das Internet - Marktplatz oder öffentlicher Raum?
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Es ist überraschend, dass die Frage nach dem Charakter des Internets
als öffentlichem Raum immer noch diskutiert wird. Deswegen folgt hier
noch einmal das Verständnis derjenigen, die mit dem Internet
aufgewachsen sind: Das Internet ist der öffentliche Raum, in dem
Beziehungen gepflegt (Privatsphäre), Informationen aufgenommen
(Meinungsfreiheit) und bereitgestellt (Freiheit der Presse) werden,
das eigene Gesamtbild gepflegt wird (freie Entfaltung der
Persönlichkeit), in dem in Communities gemeinsame Ziele verfolgt
werden (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit), Nachrichten versandt
werden (Briefgeheimnis), ... Eine abschliessende Aufzählung
ist wohl nicht möglich, aber wer will unter dieser Sichtweise
dem Internet die Eigenschaft des öffentlichen Raums absprechen? Damit
wird auch deutlich, warum die Verweigerung des Zugangs zum Internet
vom Bürger aufgenommen wird, als würde man erwägen, Berufsverbote
wieder einzuführen. Für Netzbürger ist das Wegnehmen des
Internetzugangs vergleichbar mit dem Hausarrest für Dissidenten.

Politik und Interessenvertreter wie der BDI sind in diesem
Zusammenhang gefordert und offensichtlich teilweise überfordert, ihr
eigenes Verstandnis vom mündigen Bürger auf den neuesten Stand zu
bringen. So 
erlaubt das Internet neue Formen der partizipativen Demokratie, 
da es tatsächlich möglich macht, jeden einzelnen Bürger nach der
Meinung zu einem Thema zu befragen. Insofern liegt Markus Kerber vom
BDI falsch, wenn er postuliert, dass das einzige Thema der
Piratenpartei die Umdeutung geistigen Eigentums as Kollektivgut
ist. Es ist das Gespenst der aktiven Teilhabe des
mündigen Bürgers an transparenten Entscheidungsprozessen, die das
Internet möglich macht und von der Netzbürger wissen, dass sie möglich
ist. Politik und institutionelle Interessenvertreter wie der
BDI empfinden diese zumindest als unangenehme Veränderung. Deswegen
sollte es aber nicht verwundern, wenn protektionistische Massnahmen wie
ACTA heute grosse Teile der interessierten Öffentlichkeit zum Protest
aktivieren, während man diese vor einigen Jahren noch gemütlich
zwischen politischen Ausschüssen und Interessenvertretern verkungeln
konnte. Der BDI sollte sich dafür einsetzen, alle Sektoren der
deutschen Industrie in eine rational geführte Debatte einzubeziehen,
und Lösungen zu unterstützen, die nicht sofort wieder auf Grund von
Einschränkung von Freiheitsrechten auf den Prüfstand gebracht
werden. Eine zukunftsweisende, langfristig stabile, den
gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und individuellen Interessen
gerecht werdende Regelung des Urheberrechts ist eine wichtige
Grundlage für das langfristige Wachstum der deutschen Wirtschaft. Der
BDI kann hierzu eine führende Rolle übernehmen, denn "Geistiges
Eigentum verpflichtet".

.. [#mirko] mirko@fsfe.org
