Am 03.07.2012 15:36, schrieb Jacob Dawid:
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> 
> ich habe in meiner Freizeit ein freies Softwareprodukt entwickelt und
> stelle es der kommerziellen Nutzung in einem Unternehmen, in dem ich
> auch beschäftigt bin, zur Verfügung. Daraufhin entschied sich dieses
> Unternehmen mich in der Entwicklung dieser Software zu unterstützen,
> indem wir einen Teil unserer bezahlten Arbeitszeit für die Entwicklung
> dieser Software verwenden dürfen.
> 
> Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre sich
> rechtlich dahingehend abzusichern, dass die Verwertungsrechte am
> geschriebenen Code dahingehend eingeschränkt werden, dass dieser
> wieder unter den Bedingungen der GPLv3 veröffentlicht werden muss.
> Denn rein theoretisch treten wir laut Vertrag unsere Verwertungsrechte
> an das Unternehmen ab. Gibt es dazu Empfehlungen/Musterformulare?
> 
> Viele Dank,
> Jacob Dawid


Hallo,
wir haben hier Rechtsanwälte auf der Liste und die sind sicher kompetenter als
ich auf diesem Gebiet aber generell kann man nur sagen:

Bitte last euch alles schriftlich geben, auch wenn ihr ein tolles Verhältnis 
zum Chef
habt. Es muss klar sein, *wer* das Programm "erfunden" hat und unter welcher 
Lizenz es
an die Firma weitergegeben wurde, schreibt hin welche Gegenleistung ihr bekommt 
etc.

Das ganze dient zur Klärung der Situation, denn wenn der Chef wechselt, oder 
Dinge anders
verstanden hat oder ..... hat man etwas aus was man sich beziehen kann.

re,
 wh
_______________________________________________
fsfe-de mailing list
[email protected]
https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de

Antwort per Email an