Ist zwar vom Mai, aber trotzdem interessant zu lesen http://www.ifross.org/artikel/olg-d-sseldorf-nutzung-werktiteln-bei-gpl-software
Interessant sind hier zwei Aspekte, die vom OLG Düsseldorf herausgearbeitet wurden. Zunächst wurde darauf abgestellt, dass die Software "Enigma 2" auch GPL-konform genutzt wurde. Eine GPL-Verletzung könnte damit auch zu einer Markenverletzung führen. Weiterhin hat es das OLG Düsseldorf - anders als die Vorinstanz - nicht als schädlich erachtet, dass die Software an die verwendete Hardware angepasst und damit verändert wurde. Die angesprochenen Verkehrskreise würden trotz solcher - unter der GPL zulässigen - Anpassungen noch von einem übereinstimmenden Programm ausgehen, wenn die wesentlichen Funktionen identisch sind. (Von Till Jaeger) Viele Grüße Matthias -- Matthias Kirschner - FSFE - Deutschland- und Fellowshipkoordinator FSFE, Linienstr. 141, 10115 Berlin, t +49-30-27595290 +49-1577-1780003 Ist Ihnen Freie Software wichtig? Treten Sie heute bei! (fsfe.org/join) Weblog (blogs.fsfe.org/mk) - Kontakt (fsfe.org/about/kirschner) _______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
