* walter harms <[email protected]> [2013-03-13 17:13:43 +0100]: > Was sagt eigentlich der Rechnungshof zu so etwas ?
Weiß jemand ob der Rechnungshof in Berlin für die Universität zuständig ist? Aus der Verfassung des Lands Berlin https://www.berlin.de/rbmskzl/verfassung/abschnitt8.html: Artikel 95 (1) Der Rechnungshof ist eine unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Seine Mitglieder besitzen richterliche Unabhängigkeit. (2) Der Rechnungshof wird von dem Präsidenten geleitet. Dieser wird auf Vorschlag des Senats vom Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt und vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses auf Lebenszeit ernannt. Der Präsident des Rechnungshofes untersteht der Dienstaufsicht des Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin. (3) Der Rechnungshof prüft die Rechnungen (Artikel 94) sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung Berlins. Er berichtet darüber jährlich dem Abgeordnetenhaus und unterrichtet gleichzeitig den Senat. (4) Das Abgeordnetenhaus und der Senat können den Rechnungshof ersuchen, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung zu untersuchen und darüber zu berichten. Also weiß jemand: Gehört die FU in den Haushalt und die Wirtschaftsführung Berlins? Viele Grüße Matthias -- Matthias Kirschner - FSFE - Deutschland- und Fellowshipkoordinator FSFE, Linienstr. 141, 10115 Berlin, t +49-30-27595290 +49-1577-1780003 Weblog (blogs.fsfe.org/mk) - Kontakt (fsfe.org/about/kirschner) Unterstützen Sie die FSFE! http://fsfe.org/support/?mk _______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
