Am Donnerstag, 25. Juli 2013 20:04:10 schrieb Roland Haeder:
> Kann wohl unter "Scherz" abgelegt werden (siehe Smiley).

War eigentlich ernstgemeint.

Einmal dachte ich Volker meinte sperrige Sätze auf deren Webseite,
als er versucht hat, auch mit denen zu Kommunizieren -> das wäre 
gegen BITV. War aber vermutlich ein Missverständniss.

Zum anderen wird der Zugang zu den Infos für alle gefordert,
nur PDF taugliche für eine Lesesoftware anzubieten, könnte auch 
gegen BITV verstoßen.

Offene Frage: Sind die Anstalten BITV auch unterworfen? 
Sinnvoll wäre das, mindestens als Selbstverpflichtung.



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