Michael Kesper schrieb: > ich habe es schon immer gesagt: > CC-BY-NC und Co sind nicht wirklich verwendbar, da der Begriff der > "kommerziellen Nutzung" je nach Interpretation praktisch alles umfasst, > was über rein private Nutzung hinausgeht: > > http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verstoss-gegen-CC-Lizenz-Deutschlandradio-muss-zahlen-2151308.html > > Ich bin dafür, dass die FSFE sich dafür einsetzt, die NC-Lizenzen > komplett aus dem Lizenzportfolio der Creative Commons zu entfernen, da > diese eben dem Grundgedanken des gemeinsam nutzbaren Kulturgutes > zuwiederlaufen.
Das sehe ich ganz genauso! Dieses Problem haben wir hier schon vor 4 Jahren diskutiert. Mein damaliger Versuch, den Diskussionsstand zusammenzufassen: http://mail.fsfeurope.org/pipermail/fsfe-de/2010-April/002442.html Es gab - zumindest damals - keine breite Unterstützung für die Idee, CC-Lizenzen in "frei" und "unfrei" zu unterteilen und sich öffentlich gegen die NC-Varianten (nicht-kommerziell) oder die ND-Varianten (nicht-veränderlich) auszusprechen. Aus meiner Zusammenfassung: | Die 4 Grundfreiheiten haben jedoch bei Nicht-Software eine viel | geringere Bedeutung. Wer die Software-Werkzeuge anderer Menschen | kontrolliert, hat Macht über ihre Handlungsmöglichkeiten. Das ist | bei anderen Werken nicht der Fall. Daher werden die 4 Grundfreiheiten | nur für Software wirklich _gefordert_, während sie für Kunstwerke | lediglich _anzuraten_ sind. Was ich damals über NC-Lizenzen schrieb: | Die Hauptsorge [...] ist | die Angst, andere könnten sich an den eigenen Werken materiell | bereichern, ohne etwas zurückzugeben. Dies führt bei vielen zu | überempfindlichen Reaktionen wie dem Verwenden einer CC-Lizenz mit | NC-Klausel [...] | | Vergleicht man diese Einstellung mit dem Erfolgsmodell der Freien | Software, erkennt man schnell das Problem. Denn ein wichtiger Teil | dieses Erfolges geht darauf zurück, dass sich die Freie-Software- | Gemeinschaft eben _nicht_ von Software-Firmen abkapselte [...] | Jeder kommerzielle Mitspieler | ist herzlich willkommen, solange er Freie Software produziert. | | Wer mit einer NC-Klausel liebäugelt, sollte stattdessen lieber | die SA-Klausel (Weitergabe unter gleichen Bedingungen) verwenden. | [Sie] sorgt dafür, dass jede Abwandlung des Werkes, auch jede | kommerzielle, wieder in den Pool gelangt [...] Die "bösen Firmen" | haben dann die Wahl, ob sie ihr Werk der Gemeinschaft zurückgeben, | oder mit dem Autoren andere Konditionen (z.B. finanzielle Vergütung) | vereinbaren. | | Das heißt, eine freie Lizenz schafft hier die gleiche Fairness, | aber bietet mehr Verbreitungsmöglichkeiten um bekannt zu werden. | Eine NC-Klausel hingegen bringt all diejenigen in Probleme, die | das Werk in einem Blog mit Werbebannern zeigen, oder die eine große | Sammlung freier Werke gegen einen aufgerundeten Rohlingpreis auf | DVD vertreiben. Es dürfte kaum Interesse der Künstler sein, diese | Art von "kommerzieller Nutzung" zu verbieten. Und dennoch tun es | die meisten, obwohl sie diese Probleme mit einer freien Lizenz | (CC-BY-SA oder FDL) elegant umgehen könnten. Gruß Volker -- Volker Grabsch ---<<(())>>--- _______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
