Hallo zusammen,

Robert Kehl, 2014-06-12, 21:41 CEST (+0200):
Das Wort "frei" und der Begriff "freie
Software" ist nicht schützbar. Mag man doof finden, aber ich kann mir
genausowenig den Begriff "energieeffizientes Gebäude" oder "linker
Schuh" schützen.

Das ist zwar nicht ganz falsch, aber ich kann auch Begriffe nicht
einfach irgendwie umdeuten.  Und zu Freiheit gehören einfach bestimmte
Eigenschaften.  Meinen rechten Schuh als linken zu bezeichnen ist
einfach falsch.  Wenn ich mit dem Umdefinieren anfange, könnte ich auch
ein Gefängnis als frei definieren, weil es ja manche Freiheiten auch im
Gefängnis gibt.  Das macht aber die Aussage "Ein Gefängnis ist frei."
deswegen noch lange nicht richtig.  Das kann zwar rein rechtlich jeder
behaupten, hat damit dann aber schlichtweg Unrecht.  Genauso ist es in
diesem Fall hier: Freie Software muss mindestens die vier Freiheiten
bieten (und das ist keine reine Definitionsfrage, sondern lässt sich
logisch herleiten, aber das führt jetzt zu weit) und wenn nicht
mindestens diese vier Eigenschaften vorhanden sind, ist es keine Freie
Software.

Liebe Grüße
Florian

_______________________________________________
fsfe-de mailing list
fsfe-de@fsfeurope.org
https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de

Antwort per Email an