Hallo Johannes, Am 28.07.2014 um 22:56 schrieb Johannes Zarl: > Hallo Dirk, > > Nachdem ich den von dir verlinkten Pastebin Eintrag überflogen habe, nehme > ich > an, dir geht es um eine ähnliche Situation. D.h. Du hast mehrere > Softwarepakete, die mehr oder weniger eng zusammenarbeiten und teilweise > GPLv2only, GPLv2+ oder GPLv3only verwenden.
ja, genau. Es sind mehrere Softwarepakete, die unterschiedliche Funktionen haben und diese wurden zu einer Distribution zusammengefasst. > Wenn Lizenzen auf solche Art in einem Projekt gemischt werden, lohnt sich > jedenfalls ein Blick auf die konkrete Art der Verwendung - immerhin bedeutet > die Verwendung inkompatibler Lizenzen, dass die Software möglicherweise nicht > mit allen Komponenten gleichzeitig genutzt werden kann. Genau, dies möchte ich herausfinden. > > Es kann aber durchaus Situationen geben, wo dieses "Mischmasch" der Lizenzen > kein Problem darstellt: > > Entweder, weil die einzelnen Komponenten unabhängige eigenständige Werke > darstellen, die nur "lose" miteinander verbunden sind (z.B. über Message- > Passing). > > Oder weil die Nutzung verschiedener Komponenten sich gegenseitig ausschließt. > Ein Besipiel hierfür wäre, dass eine GPLv2+ Komponente wahlweise von einem > GPLv2only oder GPLv3only Webservice genutzt wird. D.h. die beiden > inkompatiblen Komponenten haben hier überhaupt keine Vernetzung zueeinander. Ich denke, ich starte einen eigenen Thread um meine Situation konkreter zu definieren. > Das ist natürlich nur meine Laienmeinung als Softwareentwickler. Vielleicht > kann hier jemand meine Darstellung ergänzen oder berichtigen, falls nötig. > Verständlich. Ich selbst habe auch kein abgeschlossenes Jura-Studium oder eine juristische Ausbildung, sondern interessiere mich nur für freie Software. Gruss Dirk _______________________________________________ fsfe-de mailing list [email protected] https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/fsfe-de
