Hi,

nachfolgend bzw. im Anhang (sorry, HTML) die Antwort des Amtes für 
Informationsverarbeitung zum Einsatz proprietärer Software der Stadt Köln.

 

 

Von: [email protected] [mailto:[email protected]]
Gesendet: Dienstag, 12. Mai 2015 13:07
An: [email protected]
Betreff: AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW).

 

Sehr geehrte Frau Kuster,

zu Ihren Fragen gibt das Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Köln die nachfolgenden Auskünfte. Alle Antworten beziehen sich auf die Kernverwaltung der Stadt Köln.

Zu Frage 1) Der Begriff „proprietäre Software“ wird als „nicht-quelloffene Software“, und damit als Gegenmodell zu „Open Source Software“ verstanden. Die Stadtverwaltung Köln setzt eigenentwickelte, quelloffene und nicht-quelloffene Software ein. Eine Liste der Softwareprodukte kann der Anlage 1 entnommen werden. Die Kosten für die jeweiligen Softwarearten liegen nicht differenziert vor. Insgesamt betrugen die Kosten des Amtes für Informationsverarbeitung für Software Lizenzen und Software Pflege im Haushaltsjahr 2013 rund 4,6 Mio. € und für das Haushaltsjahr 2014 rund 3,15 Mio. €. Die Budgets für die einzelnen Fachanwendungen werden dezentral in den städtischen Dienststellen veranschlagt.

Zu Frage 2) Die Aufwendungen für den Betrieb inklusive der Anwenderschulung betrugen 38.591.791 € im Haushaltsjahr 2013 (Ergebnisrechnung 2013). Für das Jahr 2014 waren 41.321.364 € in der Planung berücksichtigt (Planansatz 2014). Ein abschließender Ist-Wert liegt für 2014 noch nicht vor.

Zu Frage 3) Die Auswahl von Software für die Unterstützung der Geschäftsprozesse der Stadtverwaltung Köln erfolgt nach den Leitlinien der Gesetzmäßigkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Sicherheit und der Leistungsfähigkeit. Aus diesen Prinzipien leiten sich u. a. die folgenden Grundsätze ab:

-          Vorrang von marktetablierten Standardprodukte vor Eigenentwicklungen

-          Vorrang von gleichwertigen Open Source Lösungen vor proprietären Lösungen in allen Einsatzbereichen (Anwendungen, Testumgebungen und Betriebssysteme)

-          Vorrang webbasierter, Plattform unabhängiger Software-Lösungen

Zu Frage 4) Der Begriff „freie Software“ wird als Open Source Software verstanden. Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, können die Kosten nicht beziffert werden.

Zu Frage 5) siehe Antwort zu Frage 2

Zu Frage 6) siehe Antwort zu Frage 3

Zu Frage 6.1) Eine Prüfung nach den in der Antwort zu Frage 3 genannten Leitlinien und Grundsätze erfolgt bei jedem Major-Release Wechsel jeder Software.

Zu Frage 7) Im Bereich der Kernverwaltung gab es Stand Ende 2014 8.967 PC-Arbeitsplätze.

Zu Frage 8) Die Betriebssysteme können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Betriebssystem

Version

Hersteller

Anzahl der phys. Computer

Windows

7 und höher

Microsoft

8.967

MacOS

10.x

Apple

< 20

iOS

5.1 und höher

Apple

877

Android

4 und höher

Open Handset Alliance

74

Windows Server

2003 und höher

Microsoft

134

Suse Linux Enterprise Server

11

Novell

45

 

Zu Frage 9 ff) Ja, es werden weitere Software-Produkte von den in der Antwort zu Frage 8 genannten Herstellern eingesetzt. Eine Auflistung aller eingesetzten Softwareprodukte kann der Anlage 1 entnommen werden. Insbesondere die Microsoft Office-Produkte sind plattformübergreifend (auf Windows, MacOS, iOS, Android oder auch einfach browserbasiert) einsetzbar. Für alle Softwareprodukte gelten die in der Antwort zu Frage 3 genannten Auswahlkriterien.

Zu Frage 10) Als plattformübergreifendes E-Mail und Groupware-System kommt Microsoft Exchange unter Windows, MacOS, iOS, Android oder auch einfach browserbasiert zum Einsatz. Als Content Management System für Intranet und Internet-Auftritt wird Imperia CMS der Imperia AG sowie für Social Media Komponenten Drupal und Mediawiki eingesetzt.

Zu Frage 11)

Microsoft Windows Arbeitsplatzsysteme:

-          Die Nutzungsrechte (Lizenzen) für die Betriebssysteme wurden gekauft, es liegt somit ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor.

-          Laufende Kosten für die Nutzung der Betriebssysteme bestehen nicht.

-          Die vertragliche Grundlage für die Nutzung bilden die Nutzungsrechte des Herstellers entsprechend Version und Edition der gekauften Rechte.

-          Die Inhalte dieser Nutzungsrechte sind (für Microsoftprodukte) frei verfügbar.

-          Die Nutzungsrechte gelten unbeschränkt.

Microsoft Windows Sever:

-          Die Nutzungsrechte (Lizenzen) für die Betriebssysteme wurden gekauft, es liegt somit ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor.

-          Die vertragliche Grundlage für die Nutzung bilden die Nutzungsrechte des Herstellers entsprechend Version und Edition der gekauften Rechte.

-          Die Inhalte dieser Nutzungsrechte sind (für Microsoftprodukte ) frei verfügbar

-          Die Nutzungsrechte gelten unbeschränkt.

Suse Linux Enterprise Server:

-          Die Nutzungsrechte (Lizenzen) stehen unter GPL (GNU General Public License), sind inhaltlich frei verfügbar und gelten unbeschränkt. Es entstehen zwar keine Kosten für die Lizenzierung, jedoch wird zum Bezug von Support und Upgrades ein Wartungsvertrag abgeschlossen.

Sonstige

-          Für die weiteren Betriebssystemplattformen wurden keine dedizierten Verträge geschlossen. Es gelten die Gewährleistungsansprüche der jeweiligen Produkte.

 

Zu Frage 11.1) Der Vertrag für die Lizenzierung der Microsoft Server Betriebssystemplattform wurde zuletzt 2012 geschlossen.
Der Wartungsvertrag für die Suse Linux Enterprise Server Plattform wurde zuletzt 2014 geschlossen.

Zu Frage 11.2) Die Informationen über die Supportzeiten für die einzelnen Betriebssysteme sind frei verfügbar. (z.B. Microsoft siehe https://support.microsoft.com/de-de/gp/lifeselect, Suse Linux siehe https://www.suse.com/lifecycle/)

Zu Frage 11.3) Da die Lizenzen gekauft wurden, liegt ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht vor (siehe Antwort zu Frage 11). Unabhängig davon werden Verträge aus Wirtschaftlichkeitsgründen in der Regel für drei Jahre geschlossen.

Zu Frage 11.4) Nein.

Zu Frage 12) Es besteht grundsätzlich die dezentrale Verantwortung der Dienststellen für die von ihnen eingesetzten Software-Produkte. Für stadtweit zentral bereitgestellte Software-Produkte ist das Amt für Informationsverarbeitung zuständig. Informationen über alle stadtweit eingesetzten Produkte liegen in der zentralen Configuration Management Database (CMDB) vor.

Zu Frage 13)

Microsoft-Betriebssysteme:

-          Bezug aus dem offenen Rahmenvertrag des Bundesministeriums des Inneren (BMI), zu dem der Dachverband der kommunalen IT-Dienstleister (KDN) und die Stadt Köln den Beitritt erklärt haben.

-          Ausschreibung eines Rahmenvertragspartners gem. Vergaberichtlinien über den KDN

 

Andere Anwendungen:

-          Offener KDN-Rahmenvertrag nach nationalen und EU-weiten Ausschreibungen

-          Ausschreibungen der Stadt Köln

 

Zu Frage 13.1) Die Entscheidung für ein Produkt wird auf Grundlage der fachlichen Anforderungen (30%) und des Preises bzw. der Gesamtkosten (70%) getroffen (siehe auch Antwort zu Frage 13.6).

Zu Frage 13.2) Die Beschaffungen erfolgen im Rahmen des europäischen und nationalen Vergaberechts und des städtischen Vergaberechts. Die Festlegung, welche Vergabeart gewählt wird, erfolgt im Vergabeverfahren. Das Standardverfahren ist die öffentliche Ausschreibung.

Zu Frage 13.3) In 2014 gab es sieben Ausschreibungen für Software bei der Stadtverwaltung Köln. Die letzte Ausschreibung in 2014 erfolgte über Virtualisierungssoftware von VMware. Aktuell ist eine Ausschreibung veröffentlicht (Stand 24.04.2015). Diese ist im Vergabemarktplatz der Stadt Köln zu finden. (https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/company/welcome.do)

Zu Frage 13.4) Es handelte sich um eine nationale öffentliche Ausschreibung, beworben haben sich vom Hersteller zertifizierte Anbieter, den Zuschlag hat der wirtschaftlich günstigste erhalten. Die Namen der beteiligten Firmen können aus wettbewerbsgründen nicht genannt werden.

Zu Frage 13.5) Verträge werden in der Regel nicht verlängert, sondern neu ausgeschrieben. Die Beschaffung von z.B. Windows Betriebssystemlizenzen für Arbeitsplatzgeräte erfolgt auf der Basis des Rahmenvertrages für die Lieferung von Microsoftprodukten (siehe Antwort zu Frage 13). Der Rahmenvertragspartner wurde in einer EU-weiten Ausschreibung ermittelt.

Zu Frage 13.6) In der Regel werden bei Ausschreibungen Angebote nach Funktionalität (30 %) und Preis (70 %) bewertet. Neben den Lizenz- und Schulungskosten werden im Sinne einer Total-Cost-of-Ownership auch Inbetriebnahme, Installation, Konfiguration, Customizing, Programmierung, Pflege, Maschinenkosten, etc. betrachtet.

Zu Frage 13.7) Eine öffentliche detaillierte Darstellung ist gem. §8 IFG NRW nicht möglich, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kostenkalkulation, Preise und Preislisten der Softwarehändler möglich sind. Die Gesamtkosten für Lizenzbeschaffung und Wartung lagen in den Jahren 2013 und 2014 bei insgesamt 4.950.735,23 €. In den Jahren 2012-2014 wurde nach 10 Jahren Einsatz die Ablösung der veralteten Microsoftprodukte (u. a. Windows XP, Office 2003, Windows Server 2003) und damit der Neuerwerb aktueller Lizenzen erforderlich, was in den Jahren 2013 und 2014 zu einer atypischen Spitzenbelastung geführt hat.

Zu Frage 14) Der Inhalt der Vorlage 3283/2014 wurde als nicht-öffentlich deklariert und behandelt ein internes Strategiepapier, dessen Offenlegung schutzwürdige Interessen von dritten und der Stadtverwaltung Köln im Sinne des §8 IFG NRW tangiert.

Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung der Fragen gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ralf Sutorius

Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Amt für Informationsverarbeitung
122/50 - Basissysteme
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

 

 

Von: Marie Kuster [mailto:[email protected]]
Gesendet: Montag, 13. April 2015 14:01
An: 12 Poststelle Amt für Informationsverarbeitung
Betreff: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW).

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit stelle ich einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW).

Gem. § 4 Abs. I IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. 

 

1.) Wie viel gibt Köln pro Jahr für proprietäre Software aus? Wie verteilen sich diese Kosten auf die unterschiedlichen Hersteller und die jeweiligen Produkte?

2.) Welche zusätzlichen Kosten entstehen der Kölner Verwaltung pro Jahr etwa für die Betreuung der EDV und Schulungen?

3.) Wo kommt in der Kölner Verwaltung Open-Source-Software zum Einsatz? Welche Software wird dort eingesetzt? Warum wird in diesen Bereichen auf freie Software gesetzt?< span style='font-size:9.0pt;font-family:"Verdana","sans-serif"'>

4.) Was gibt Köln pro Jahr für freie Software aus? 

5.) Welche zusätzlichen Kosten entstehen din Köln pro Jahr etwa für die Betreuung der EDV und Schulungen? 

6)  In welchen Bereichen plant die Stadtverwaltung Köln auf freie Software umzustellen? 

6.1) Wann ist mit der Umstellung zu rechnen?

7.) Wie viele PC-Arbeitsplätze gibt es derzeit in der Kölner Verwaltung? 

8.) Welche Betriebssysteme werden derzeit verwendet? In welcher Version? Von welchen Herstellern? Auf wie vielen Computern sind diese jeweils im Einsatz?

9.) Wird noch weitere Software von den Herstellern der verwendeten Betriebssysteme verwendet?

Wenn ja:

9.1) Welche Software, in welcher Version und welcher Stückzahl? Bitte einzeln auflisten.

9.2) Ist diese Software plattformübergreifend verfügbar?

Wenn ja, auf welchen anderen Betriebssysteme ist diese einsetzbar?

Bitte einzeln auflisten.

9.3) Sollte die Software nicht plattformübergreifend verfügbar sein: Gibt es Software anderer Anbieter, zu denen die bestehenden Daten ohne Risiken und Datenverlust migriert werden können? 

Wenn ja, bitte nennen Sie jeweils einen Anbieter.

Die Office- (zum Beispiel Word, Excel) und Kommunikations-Produkte

10.) Welche zentralen Dienste für beispielsweise E-Mail, Groupware,

Content-Management oder Intranet von welchen Herstellern kommen

derzeit zum Einsatz?

 

11.) Wie sind die vertraglichen Grundlagen zur Benutzung der verschiedenen

Betriebssysteme ausgestaltet?

11.1) Wann wurden die Verträge geschlossen?

11.2) Wie lange bietet der Hersteller Support für die verwendete Version?

11.3) Sind die Verträge auf eine Mindestlaufzeit festgelegt?

Wenn ja, wie lange?

11.4) Gibt es Bestimmungen über mögliche Vertragsverlängerungen?

 

12.) Wer ist für die Erhebung und Pflege von verwendeten Softwarelizenzen

und -verträgen und deren Laufzeit zuständig, und in welcher Form werden

sie erfasst?

 

13.) Wie verläuft die Ausschreibung oder die Fortsetzung

bestehender Vertragsverhältnisse in der Kölner Verwaltung bei Betriebssystemen und anderen Anwendungen?

 

13.1) Auf welcher Grundlage entscheidet man sich für die Produkte?

13.2) Gibt es vorher eine Ausschreibung?

13.3) Wann war die letzte Ausschreibung in Köln?

13.4 Welche Firmen haben sich damals noch beworben? Für wen wurde sich letztendlich entschieden und warum?

 

13.5) Wie wird bei einer Vertragsverlängerung verfahren (zum Beispiel bei

der Umstellung auf ein neueres Windows)?

 

13.6) Was würde es für eine Auswirkung auf die Ausschreibung haben,

wenn Produkte kostenlos erhältlich und nur dies bezogene Schulungen

kostenpflichtig wären?

13.7.) Wie hoch liegen die Einmalkosten für die Microsoft-Produkte? Und wie hoch

liegen die laufenden? Bitte für 2013 und 2014 angeben und die Produktnamen

benennen.

 

14.) Wo finde ich die in der Vorlage  3283/2014 der Verwaltung erwähnte städtische Evaluierung (S.4)? Bitte stellen sie mir diese doch zur Verfügung.

 

Eine Beantwortung meiner Fragen in übersichtlicher Art und Weise würde ich bevorzugen. Die Vorlagen aus München und Hamburg bieten ein Beispiel für eine barrierefreie und gut strukturierte Zusammenstellung von Antworten zu meinen Fragen in tabellarischer Form. Sollte es aus Gründen des Betriebsgeheimnisses, Datenschutzes oder anderer rechtlicher Bestimmungen nicht möglich sein, einzelne Antworten zu veröffentlichen, bitte ich darum, in solchen Fällen ebenfalls die Vorlagen aus Hamburg und München zum Vorbild zu nehmen. Dort wurden betreffende Angaben durch das Wort vertraulich gekennzeichnet und unbedenkliche Angaben entsprechend öffentlich dargestellt. 

 

 

 

Mit freundlichen Grüße

 

Marie Kuster

Sechzigstr. 46

50733 Köln

 

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