* Matthias Kirschner:

> Michael hat zu einem neuen Urteil zur GPLv3 geschrieben:
> http://blogs.fsfe.org/stehmann/?p=1543

Ist das schon rechtskräftig, und wurde die Erklärung abgegeben?

Das Problem für die Hochschule ist, daß sie ja keine zentrale
Vorabkontrolle durchführt, welche Inhalte durch nicht selbst
rechtsfähige Unterorganisationen im Netz publiziert werden. Das wäre
m.E. auch nicht wünschenswert. Dadurch kann die Hochschule eigentlich
keine Unterlassungserklärung abgeben, weil sie sie organisatorisch gar
nicht umsetzen kann (bzw. gar darf).
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