On 06.01.2016 20:35, BBiwy wrote: > Hallo, > > > Am 16.12.2015 um 13:57 schrieb WD Zimmermann: >> [...] >> Wenn man überdies daran denkt, dass die Aufsicht auf die Ausstattung der >> Schulen mit Hard- und Software höchst unterschiedlich (mal Kommune, mal >> Schulträger ...) geregelt ist, wird die Dimension des dicken Brettes >> noch offenkundiger. >> [...] > > Sie ist nicht unterschiedlich. Mit dem Begriff Schulträger wird nur > gesagt, dass eine natürliche/juristische Person, die eine Schule > betreibt für die räumlichen und sächlichen Kosten des Schulbetriebs > aufkommt.
Richtig ist, dass "Schulträger" der Oberbegriff ist. Leider stellt sich die Lage in NRW nicht so einfach dar, wie Du sie für Niedersachsen darstellst. Es gibt nämlich außer den den Schulen in kommunaler, kirchlicher und sonstiger (freier) Trägerschaft auch noch Schulen, deren Träger die Landschaftsverbände oder des Land sind. S.a. § 78 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen [0] für die Schulträger der öffentlichen Schulen. Auf jeden Fall gibt es eine Fülle von Ansprechpartnern an zahlreichen Orten, denen Freie Software und Offene Standards nahezubringen sind. Hätte man nur einen zentralen Ansprechpartner, so müsste man nur den überzeugen. Hinzukommt, dass es in einer Schule einige mit Einfluss versehene "Stakeholder" gibt. Nicht nur die Schulverwaltung ist beteiligt, sondern auch Lehrer, Schüler und Eltern, Fördervereine etc. Daher hat Wolf-Dieter zu recht die Dimension des "dicken Brettes, welches zu bohren ist", herausgestellt. Das muss uns aber nicht entmutigen. Schnelle Erfolge sind aber nicht zu erwarten. Gruß Michael [0] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000524#det344002 (solche URLs sollten mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden ;-) )
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