Hallo Dennis.

Am 17.04.2016 um 19:09 schrieb D. Schreiber:
> Die entsprechenden Entwürfe findest Du hier:
> http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Referentenentwuerfe/2016-03-18-KassenG-und-technische-VO-Kassen.html

Danke.

Das liest sich so, als wäre eine Lösung wie INSIKA *auch* erlaubt.
Versteht das noch jemand so? Das wäre zumindest eine Möglichkeit, mit
einer proprietären Black-Box, die man auch mit freier Software einsetzen
kann.


Generell finde ich Software, die nur in einer unveränderten Version
eingesetzt werden darf aus Sicherheitsaspekten ein no-go, so ganz
grundsätzlich.

Wenn wir hier von normalen Software-Zertifikaten reden würden, die der
Autor oder Distributor einer Software selbst in Einsatz bringen kann um
Software zu zertifizieren, dann wäre das kein Problem aber wir reden
hier von einer Zertifizierung im Sinne eines Audit. Der kann entweder
schlampig gemacht werden oder ist teuer und langwierig. Letzteres führt
dazu, dass Hersteller ihre Sicherheitslücken lieber verschweigen werden
als eine Neuzertifizierung anzustreben.

Gruß,
Bernd

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