Am Mittwoch, 26. Oktober 2016, 11:49:50 CEST schrieb RA Stehmann:
> Hallo,
> 
> ich bin der Auffassung, dass es eine anspruchsvolle, aber lösbare
> Aufgabe ist, gerade bei den Freiheiten des "Verstehens" und des
> "Verbesserns" die "indirekten" Vorteile für den Anwender herauszuarbeiten.
> 

Das sehe ich auch so. Ich habe nur manchmal den Eindruck, daß einige glauben, 
das Nennen der Freiheiten würde für beim normalen Anwender etwas bewirken. Ich 
glaube, daß man sich da wesentlich mehr Mühe machen muß.

> Dies gilt auch für Smartphoneprogramme, denn dort liegen die Vorzüge
> Freier Software gerade in diesen Bereichen.
> 
Ja! Weil viele unfreie Software auf den Geräten ist, ist es ja so leicht 
möglich, den Nutzern soviel Spionage-Software unterzuschieben.

> Im Übrigen gibt es anerkennenswerte Gründe, warum nicht nur
> Freie-Software-Lizenzen gibt, die ein (strenges) Copyleft enthalten.

Ja. Dennoch halte ICH Copyleft-Lizenzen für die besseren. 
> 
> Gruß
> Michael

Gruß

Wolfgang

Leider kann ich heute nicht zum Treffen kommen.
_______________________________________________
FSFE-de mailing list
[email protected]
https://lists.fsfe.org/mailman/listinfo/fsfe-de

Antwort per Email an