Am 03.05.2017 um 13:49 schrieb Erik Albers:
> Ich war wie gesagt nicht dabei aber ich kann mir vorstellen, dass das "umgehen > von Diskussionen" deutschem Arbeitsrecht zu verdanken ist und es dient in > diesem Fall dem Schutz des Arbeitnehmers. > Das wurde lang und breit bereits diskutiert. Diese Diskussion brauchen wir IMO hier nicht noch einmal aufzuwärmen. Das Argument wird nämlich auch durch Wiederholung nicht besser. Es ging nicht nur um Rainers Kündigung, sondern im Wesentlichen auch um die Schließung der Geschäftsstelle im Rheinland und ein neues Marketingkonzept, welches u.a. eine stärkere Beteiligung von Ehrenamtlichen vorgesehen hat. Was mich nur befremdet ist, dass auch im nunmehrigen zeitlichen Abstand sich bei den Hauptamtlichen der FSFE noch nicht die Einsicht durchgesetzt zu haben scheint, dass der damalige Entscheidungsfindungsprozess als mängelbehaftet zu qualifizieren ist. Gruß Michael
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