Konstantin von Notz (Grüne) hat eine schöne Übersicht digitaler Themen
im Koalitionsvertrag von Schleswig-Holstein geschrieben:
https://www.gruen-digital.de/2017/06/digitalpolitik-im-koalitionsvertrag-von-cdu-gruene-und-fdp-schleswig-holstein/

Ich habe das mal überflogen. Hier ein paar Punkte. Für uns erfreulich:

 Nutzung von Open-Source-Software
Offene Schnittstellen, Standards und Software erhöhen die
 Verbrauchersouveränität und stellen einen wichtigen Baustein für die
 Erhöhung von IT-Sicherheit und die Ermöglichung innovativer
 Anwendungen dar. Wir verfolgen den vordringlichen Einsatz von
 Open-Source Software, auch um Abhängigkeiten der öffentlichen
 Verwaltung von einzelnen Softwareanbietern soweit wie möglich zu
 reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir unter anderem die
 entsprechenden Ausschreibungsbedingungen überarbeiten. Eine
 vollständige Ablösung ist das langfristige Ziel.

Sonst gibt es noch ein paar Abschnitte in denen Freie Software oder
Offene Standards vorkommen:

 Die Bürgerinnen und Bürger müssen auf Datenschutz und Datensicherheit
 vertrauen können, gerade wenn sie sensible Daten in die Obhut des
 Staates geben. Dies erreichen wir durch den verstärkten Einsatz von
 unabhängig überprüfbarer Hard- und Software,
 Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, **Open-Source-Technologie** und die
 Förderung innovativer IT-Sicherheitskonzepte.

[...]

 Dem Rechtsanspruch auf Wissen und Informationen wollen wir weiter
 entgegenkommen als bisher und setzen uns für eine Weiterentwicklung
 bestehender Informationsfreiheitsgesetze und neue Open Data-Regelungen
 ein, die die Behörden verpflichten, vorhandene Daten von sich aus,
 leicht auffindbar, maschinenlesbar und kosten- und lizenzfrei für die
 Öffentlichkeit bereitzustellen. Dabei können **offene Schnittstellen,
 Standards und Software** wirtschaftliche Innovationen begünstigen.

[...]

 Wir werden eine gemeinsame Strategie von Land und Kommunen für einen
 konsequenten Ausbau des E-Governments entwickeln. Ziel soll hierbei
 insbesondere der Aufbau eines zentralen Internet-Portals für die
 Verwaltungsleistungen des Landes und der Kommunen unter Einbindung des
 „Einheitlichen Ansprechpartners“ sein. Die Erarbeitung und Umsetzung
 soll landesweit von einer zentralen Stelle koordiniert und evaluiert
 werden. Dabei sind insbesondere verstärkt die Möglichkeiten des
 E-Government-Gesetzes zu nutzen, die es dem Land unter anderem
 erlauben, **einheitliche Standards** für digitale Verwaltungslösungen zu
 definieren.

Deneben einiges zu anderen Bereichen wie Open Educational Resources
(OER), Bildung generell, Verschlüsselung, Überwachung, etc.
Schreibt mal, was Euch auffällt.

Viele Grüße Matthias

--
Matthias Kirschner - President - Free Software Foundation Europe
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