Hallo Eike,

Am Sonntag 18 März 2018 19:49:59 schrieb Eike Rathke:
> am Freitag, 2018-03-16 12:46:38 +0100, schrieb Bernhard E. Reiter:
> > Was ich daran nicht verstehe ist, warum die Bundesnetzagentur und die
> > Datenschutzbeauftragte das so sehen.
>
> Steht doch im Artikel: in dem Moment, wo der Hash vom Kunden an Posteo
> uebermittelt wird, ist das durch die Anonymisierung kein
> personenbeziehbares Teilnehmerdatum. Detaillierter ist das bestimmt auch
> im eigentlichen Gutachten nachlesbar, das dort ebenfalls verlinkt ist.
> z.B. in D.II.3.b)cc) und D.II.4.

ja, das Gutachten habe ich gelesen, ich verstehe nur nicht, wie die und die 
anderen zu dem Schluss kommen könnten, da die gehaste Mobiltelefonnummer ja
mit überschaubaren Mitteln ermittelt und damit wieder Personenbeziehbar ist.
Das steht im Widerspruch zu "anonymisiert", es wäre 
höchstens "pseudonymisiert".

Gruß,
Bernhard

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