Hallo,

auch das deutsche Urheberrecht kennt inzwischen Regelungen für den
Urheber, der "ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann" einräumt.

Es hat also wohlwollend von Freier Software, aber auch von CC Kenntnis
genommen und enthält nun adäquate Regelungen für dieses Lizenzmodell.

Gruß
Michael

Am 23.06.2018 um 09:43 schrieb Henning Thielemann:
> 
> On Sat, 23 Jun 2018, Dr. Michael Stehmann wrote:
> 
>> Es gibt eben keinen wettbewerbsrechtlichen Schutz für bestimmte
>> Lizenzbedingungen.
> 
> Ich würde auch sagen: Es kann keinen Schutz für ein bestimmtes
> Geschäftsmodell geben. Ich meine, das ganze Urheberrecht geht irgendwie
> davon aus, dass man geistige Schöpfungen wie materielle Schöpfungen
> behandeln (geistiges Eigentum) und in einzeln abgepackten Mengen
> verkaufen oder vermieten sollte oder müsse. 

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