Hallo Florian,

im Ursprungspost ging es um Steuerbescheinigungen und darauf bezog sich mein Beitrag. Bei denen bin ich auch sicher, dass die GoBD Anwendung finden und dass das XML Daten und keine Bilder enthält. Kontoauszüge ebenso. Dein Fall liegt anders.

Viele Grüße
Inken

Am 13.01.21 um 00:50 schrieb Florian Snow:
Hi Ilu,


Ilu <[email protected]> writes:
Nach RZ 125 GoBD
müssen aufbewahrungspflichtige Dokumente im PDF/A-3 vorliegen. Eine
Umwandlung in ein Bildformat ist nach RZ 129 nicht zulässig. Der
XML-Stream muss erhalten bleiben.

Also bei mir waren das Formulare von der Bank, die ich unterschrieben
zurückschicken soll.  Da gehen beim Einscannen erst mal nur
Bildformate.  Und auch sonst stell ich mir das schwierig vor, dass man
immer XML hat.  Ich schätze das wird in der Praxis öfter ein Bild in PDF
verpackt sein.  Ist dann ja auch wieder XML, nur halt XML, das ein Bild
eingebettet hat.

Happy hacking!
Florian
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