Hallo,

Dominik hat recht.

Es wäre natürlich interessant zu erfahren, wie eine ausschreibende Stelle beim Lizenzerwerb auf ein "0-Euro-Angebot" reagierte.

Mit freundlichen Grüßen
Michael

Am 28.05.22 um 11:14 schrieb Dominik George:
Hi,

Natürlich darf man das. Und zwar schon immer. Keine Ahnung, woher dieser immer 
wieder geäußerte Irrtum kommt.

Da liegt bei mir kein Irrtum vor, sondern bei dir:

Natürlich ist es erlaubt, **Kopien des Programms zu verkaufen**, nicht aber, 
**Geld für die Erteilung des Nutzungsrechts zu nehmen**.

-nik
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