Christian Imhorst <[email protected]> wrote on 2022-08-14 at 16:36:12:

> habe da dieselben Zweifel wie Illu. Es besteht kein Anspruch auf die
> Stufenzuordnung. Nach TV-L hat die Arbeitgeberin afaik einen
> Ermessensspielraum bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs
> und KANN Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder
> teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit
> für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
> 
> Entweder wollen sie nicht, oder sie meinen, dass du jetzt was anderes
> machst, als dass, was du für Freie Software geleistet hast und die
> Erfahrung deshalb nicht angerechnet werden muss.

Ich gehe optimistisch davon aus, dass für die Einstufung halt einfach
nur die eingereichten Zeugnisse angesehen wurden während ich die Arbeit
an freier Software im Anschreiben und Lebenslauf erwähnt hatte.

> Persönlich finde ich, nach dem, was du schreibst, echt seltsam, dass du
> nur Stufe 2 bekommst und nicht Stufe 3. Weil Stufe 2 bekommt man, wenn
> man direkt nach der Ausbildung oder einem Studium einsteigt oder nach
> der Höhergruppierungsmatrix [1] zurückgestuft wird.
> 
> Da du seit Anfang Juli ja schon dabei bist: Hast du dich deswegen mal an
> den Personalrat gewandt? Ver.Di-Mitgliedschaft ist dafür auch nicht
> schlecht. ;-)

An die Einschaltung des Personalrats habe ich noch nicht gedacht
und wollte erst mal versuchen es so hinzukriegen.

> Viele Grüße und viel Erfolg bei deiner Höherstufung,

Besten Dank.

Fabian

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